Das juristische Tauziehen, welches Gericht bei etwaigen künftigen Vergehen des SV Dicle Celle zuständig ist, ist beendet. Die Entscheidung des Obersten Verbandssportgerichts des Niedersächsischen Fußballverbands (NFV) vom Montag ist eindeutig: „Wir haben das Urteil des Bezirkssportgerichts Lüneburg aufgehoben. Für den SV Dicle ist für alle sportgerichtlichen Entscheidungen auf Kreisebene in erster Instanz das Kreissportgericht Celle zuständig – und nicht das Bezirkssportgericht“, erklärt Bernd-Peter Knafla, Vorsitzender des Obersten Verbandssportgerichts (OVSG).
Verstoß gegen Rechts- und Verfahrensordnung
Der 55-Jährige und seine zwei Beisitzer beriefen sich in ihrem Urteil auf Paragraf 5, Absatz 4 der Rechts- und Verfahrensordnung des NFV. Dort sei nicht vorgesehen, dass ein Gericht die Zuständigkeiten in der Rechtsprechung verändern kann. „Das Bezirkssportgericht hat zu unrecht so entschieden, es kann Verfahren nicht einfach an sich reißen“, verdeutlicht Knafla. Das Urteil der höchsten Fußball-Sportrichter des Landes ist nicht anfechtbar.