Verbot der „Artgemeinschaft“

Welche rechtsextremistischen Vereinigungen wurden zuletzt verboten?

Einsatzkräfte der Polizei stehen bei einer Razzia gegen die „Artgemeinschaft“ in Hesselbronn (Baden-Württemberg) hinter einer Polizeiabsperrung.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) greift durch und hat die rechtsextremistische Vereinigung „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“ verboten. Am Mittwochmorgen durchsuchten Einsatzkräfte der Polizei 26 Wohnungen von 39 Mitgliedern sowie Räume des Vereins in zwölf Bundesländern.

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Den Angaben zufolge hat das Bundesinnenministerium bereits mehr als 20 rechtsextremistische Vereinigungen verboten. Eine Übersicht, der seit 2020 verbotenen Gruppierungen.

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„Die Artgemeinschaft“

Das Verbot gegen die „Artgemeinschaft“, die dem Milieu der völkischen Siedler zugerechnet wird, sei mehr als ein Jahr vorbereitet worden, wie das Bundesinnenministerium am 27. September mitteilte. Maßgeblich seien hierbei Erkenntnisse des Verfassungsschutzes gewesen. Die Vereinigung richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung.

Faeser beschrieb die Vereinigung in einer Mitteilung als „sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung“. Die Ministerin begründete ihre Entscheidung auch mit dem Kindeswohl. Sie sagte: „Diese rechtsextremistische Gruppierung hat versucht, durch eine widerwärtige Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen neue Verfassungsfeinde heranzuziehen.“

Laut Bundesinnenministerium umfasst das Verbot auch alle Teilorganisationen der Bewegung, die nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden rund 150 Mitglieder hat. Dazu gehörten sogenannte „Gefährtschaften“, „Gilden“, „Freundeskreise“ und ein Verein namens „Familienwerk“. Durchsuchungen gab es den Angaben zufolge in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

In einer Publikation des Verfassungsschutzes von 2020 wurde die Gemeinschaft als „die derzeit größte deutsche neonazistische Vereinigung mit völkischer, rassistischer, antisemitischer sowie antichristlicher Ausprägung“ bezeichnet. Ihre Mitglieder werden angehalten, möglichst viele Kinder zu bekommen.

Zur Begründung des Verbots führte das Ministerium aus, die Siedlerbewegung verbreite unter dem Deckmantel eines pseudoreligiösen germanischen Götterglaubens ein gegen die Menschenwürde verstoßendes Weltbild. Zentrales Ziel sei die Erhaltung und Förderung der eigenen „Art“, was mit dem nationalsozialistischen Begriff der „Rasse“ gleichzusetzen sein.

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Der Verfassungsschutz führt Siedlungsbestrebungen von Rechtsextremisten in seinem aktuellen Jahresbericht gesondert auf. In dem Bericht heißt es, Ziel dieser Bewegungen sei zumeist der „Erhalt der Deutschen“. „Deutschsein“ werde hierbei vor allem unter Rückgriff auf den ethnischen Volksbegriff im Sinne der völkischen „Blut und Boden“-Ideologie definiert.

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„Hammerskins Deutschland“

Nur etwas mehr als eine Woche zuvor, am 19. September, hatte Faeser die elitäre Neonazi-Gruppierung „Hammerskins Deutschland“ sowie seine regionalen Ableger und die Teilorganisation „Crew 38″ verboten. Rund 700 Einsatzkräfte der Länder und der Bundespolizei durchsuchten Wohnungen von mutmaßlichen Mitgliedern des Vereins in zehn Bundesländern.

Dabei wurden den Angaben zufolge unter anderem eine Schreckschusspistole, drei Dolche, eine Armbrust, Kleidungsstücke mit Emblemen der „Hammerskins Deutschland“, Bücher, Tonträger, Wimpel, Hakenkreuzfahnen, Embleme und eine Panzersprenggranate gefunden. Durchsucht wurde in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und dem Saarland.

Die Razzia richtete sich nur gegen mutmaßliche Führungsfiguren. Die Behörden schätzten die Zahl der Mitglieder der konspirativ handelnden Vereinigung bundesweit auf rund 130. Das Verbot sei „ein harter Schlag gegen den organisierten Rechtsextremismus“, sagte Faeser. Damit werde „ein klares Signal gegen Rassismus und Antisemitismus“ gesetzt und das menschenverachtende Treiben einer international agierenden Neonazi-Vereinigung beendet.

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Der Verein agiere gegen die verfassungsmäßige Ordnung, gegen den Gedanken der Völkerverständigung, hieß es nach Angaben des Bundesinnenministeriums zur Begründung des Verbots. Zudem liefen Zweck und Tätigkeit der Vereinigung den Strafgesetzen zuwider. Bei Konzertveranstaltungen der Gruppe würden auch Nicht-Mitglieder mit rechtsextremistischem Gedankengut ideologisiert. Mitglieder der Vereinigung seien auch in der Kampfsportszene aktiv. Nach Angaben aus Sicherheitskreisen boten sie sich zudem als Sicherungsdienst für rechtsextremistische Veranstaltungen an.

Bei den Vorbereitungen für das Verbot haben Bund und Länder nach Angaben des Ministeriums über ein Jahr lang zusammengearbeitet. Auch mit US-Partnerbehörden sei kooperiert wurden. Die Neonazi-Gruppe ist ein Ableger einer Gruppierung aus den USA und existiert in Deutschland seit Anfang der 1990er-Jahre. Wer sich der Vereinigung anschließen wollte, die sich selbst als elitär versteht, musste verschiedene Stufen durchlaufen, um als Vollmitglied anerkannt wurde.

„Sturmbrigade 44″ / „Wolfsbrigade 44″

Vorherige Verbote von rechtsextremistischen Vereinigungen liegen schon etwas weiter zurück. So wurde die Neonazi-Vereinigung „Sturmbrigade 44″, auch „Wolfsbrigade 44″ genannt, am 27. Oktober 2020 durch den damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verboten. „Eine Vereinigung, die Hass sät und für die Wiedererrichtung eines nationalsozialistischen Staates eintritt, hat in unserem Land keinen Platz. Wer die Grundwerte unserer freiheitlichen Gesellschaft bekämpft, bekommt die entschlossene Reaktion unseres Rechtsstaates zu spüren“, sagte Seehofer damals.

Laut Bundesinnenministerium durchsuchten 187 Einsatzkräfte in Hessen, in Rostock in Mecklenburg-Vorpommern und in den sauerländischen Orten Winterberg und Medebach in Nordrhein-Westfalen die Wohnungen von elf Vereinsmitgliedern. Insgesamt seien 25 Objekte durchsucht worden, davon 20 in Hessen, vier in Nordrhein-Westfalen und eins in Mecklenburg-Vorpommern. Schwerpunkt war nach Angaben des dortigen Innenministeriums Hessen, wo die meisten der führenden Vereinsmitglieder lebten. Den Angaben zufolge wurden Waffen gefunden: Einhandmesser, eine Armbrust, Bajonette und eine Machete, sowie Hakenkreuze und NS-Devotionalien, zudem digitale Beweismittel und Speichermedien.

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„Die Vereinsmitglieder bekannten sich offen zu Adolf Hitler und strebten die Wiedereinrichtung eines NS-Staats unter Abschaffung des demokratischen Rechtsstaats an“, erklärte das Bundesinnenministerium. „Prägend für den Verein war insbesondere sein martialisches Auftreten, der stark ausgeprägte Rassismus und Antisemitismus sowie die kämpferisch-aggressive Grundhaltung, die er öffentlich und in sozialen Medien propagierte, um seine menschenverachtende Ideologie zu verbreiten und weitere Unterstützer zu gewinnen.“

Der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).

Die Zahl 44 im Namen der Neonazi-Gruppe steht als Code für den vierten Buchstaben im Alphabet – DD als Abkürzung für „Division Dirlewanger“ und bezieht sich auf einen als besonders sadistisch berüchtigten Kriegsverbrecher und Kommandeur einer Sondereinheit der Waffen-SS, Oskar Dirlewanger.

Ziel der Gruppierung sei ein „Wiedererstarken eines freien Vaterlandes“ nach dem „germanischen Sittengesetz“ gewesen. „Die neonazistische Vereinigung ‚Sturm-/Wolfsbrigade 44′ richtet sich mit ihrer menschenverachtenden Ideologie in aggressiv kämpferischer Weise sowohl gegen die verfassungsmäßige Ordnung als auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung“, erklärte das Bundesinnenministerium. NRW-Innenminister Herbert Reul erklärte damals, die Mitglieder der Gruppe trügen „nationalsozialistisches Gedankengut offen zur Schau“, die Bundesrepublik sei von ihnen als „Judenrepublik“ tituliert worden. „Das ist widerwärtigste Nazi-Symbolik und -Rhetorik“, sagte der CDU-Politiker.

Die Gruppe, die seit 2016 existierte, verfügte nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörde über eine feste Struktur. Anfang 2018 war in einem Zug eine Tasche mit Waffen und einem T-Shirt mit dem Aufdruck „Sturmbrigade 44 Köthen-Anhalt“ gefunden worden. Im Zuge eines Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung hatte es bereits im Juli 2019 Durchsuchungen in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gegeben.

Angehörige der „Sturmbrigade 44″ hatten sich auch an rechtsextremen Demonstrationen beteiligt. Zu den von ihnen verwendeten Symbolen gehörte ein Totenkopf. Die verbotenen Symbole zeigten unter anderem Hakenkreuze, Stahlhelme und Waffen.

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„Nordadler“

Seehofer hatte im Jahr 2020 auch die vor allem online aktive Neonazi-Gruppierung „Nordadler“ verboten. In Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen rückten am 23. Juni insgesamt mehr als 130 Polizisten zu Razzien bei sieben führenden Vertretern der Gruppe an. Das Bundesinnenministerium rechnete der Gruppe mehrere Dutzend Mitglieder zu. Beschlagnahmt wurden in erster Linie PCs, Laptops und Handys. Darüber hinaus wurden NS-Literatur, Reichskriegsflaggen und andere Devotionalien wie Stahlhelme gefunden.

„Vereine und Gruppierungen, die Hass und Hetze verbreiten und die Wiedererrichtung eines nationalsozialistischen Staates herbeisehnen, werde ich verbieten“, erklärte Seehofer das Verbot. „Rechtsextremismus und Antisemitismus haben bei uns keinen Platz, weder in der realen noch in der virtuellen Welt.“

Die Gruppe verfolgte nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums eine nationalsozialistische Ideologie und firmierte auch unter den Bezeichnungen „Völkische Revolution“, „Völkische Jugend“, „Völkische Gemeinschaft“ und „Völkische Renaissance“. Die Rechtsextremisten bekannten sich demnach zu Adolf Hitler und anderen wichtigen Vertretern des Nazi-Regimes und nutzten einschlägige Symbole und Sprache.

Der inzwischen abgeschaltete Internetauftritt von „Nordadler“ im Jahr 2018.
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Unter den unterschiedlichen Namen verbreitete „Nordadler“ völkische Propaganda im Internet und in Chatgruppen. „Der Anführer der Gruppe versucht hier gezielt jüngere Internetnutzer anzuwerben, zu indoktrinieren und damit Verfassungsfeinde zu schaffen“, so das Bundesinnenministerium damals. Auf einschlägigen Internetauftritten wurde Israel als „Terrorstaat“ bezeichnet. In lyrischen Wortgirlanden wurde vor „halb-dunklen Gewässern der Ungewissheit und der Heuchelei“ gewarnt und bekräftigt, man wolle einen Beitrag leisten, „dass die guten deutschen Seelen nicht ins Verderben gerissen werden, von einer falschen Flamme, einem falschen Geist“.

Die Gruppe wurde als ausgeprägt antisemitisch beschrieben. Der Anführer habe in einer öffentlichen Gruppe des Messengerdienstes Telegram Sympathien geäußert für den Anschlag auf die Synagoge in Halle am 9. Oktober 2019, so das Ministerium. Die Gruppierung habe eine aggressive Grundhaltung gehabt, die sich etwa in Fantasien über Gewalt gegen Polizisten ausdrücke.

Am 31. August 2022 wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Klage gegen das Vereinsverbot als unzulässig ab. Ein mutmaßliches Mitglied hatte Klage erhoben. Der junge Mann bestritt nach Darstellung seines Anwalts vehement, dass er ein Vereinsmitglied gewesen sei. Ihm sei es um Rehabilitation gegangen. Gegen ein Vereinsverbot könnten aber nur Menschen klagen, die auch Mitglieder gewesen seien, so das Bundesverwaltungsgericht zu der Entscheidung.

„Geeinte deutsche Völker und Stämme“

Am 19. März 2020 wurde zum ersten Mal eine Reichsbürgergruppierung bundesweit verboten. Polizisten durchsuchten an dem Tag die Wohnungen 21 führender Mitglieder des Vereins „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ und seiner Teilorganisation „Osnabrücker Landmark“ in zehn Bundesländern. Bei der Razzia in Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen und Thüringen wurden mehrere Schusswaffen entdeckt. Die Polizeibeamten fanden unter anderem drei abgesägte Schrotflinten, drei Armbrüste, zwei Macheten, eine Zwille und ein japanisches Kampfschwert.

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Die Ideologie der Gruppe war ein Mix aus Esoterischem, Rassismus und einer Begeisterung für das „Germanische“. Die Mitglieder des Vereins „bringen durch Rassismus, Antisemitismus und Geschichtsrevisionismus ihre Intoleranz gegenüber der Demokratie deutlich zum Ausdruck“, hieß es aus dem Bundesinnenministerium. Die Gruppierung sei unter anderem durch „verbalaggressive Schreiben“ aufgefallen. Darin sei den Adressaten „Inhaftierung“ und „Sippenhaft“ angedroht worden. Das „Höchste Gericht“ der Gruppe drohte Regierungsmitgliedern mit Klagen wegen der „Zersetzung hoheitlicher Staatlichkeit“.

Schwerpunkt der Aktionen der Gruppe „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ war Berlin. So versuchte beispielsweise 2017 eine Handvoll Anhänger, das Rathaus im Bezirk Zehlendorf zu „übernehmen“. Sie verlangten die Herausgabe eines Schlüssels, bevor die Polizei schließlich die Aktion beendete.

Heike W., die das bekannteste Gesicht der Gruppe war, rechnete sich selbst nicht der Reichsbürgerszene zu. Sie verbreitete ihre Theorien unter anderem auf der Website der laut Sicherheitskreisen rund 140 Mitglieder zählenden Gruppe und auf Youtube. Heike W. berief sich auf „die germanischen Erstbesiedlungsrechte“. Ihre Anhänger animierte sie, ihre Personalausweise zurückzugeben und sich „lebend zu erklären“. Die Gruppe hatte Drohbriefe an mehrere Politiker verschickt, darunter auch Landesjustizminister.

Heike W. zeigte sich zwar auf Youtube, Telegram oder Instagram gerne öffentlich, nicht aber im Landgericht Lüneburg.

Reichsbürger zweifeln die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland an und weigern sich oft, Steuern zu zahlen. Die Sicherheitsbehörden rechnen der Szene rund 20.000 Menschen zu, darunter auch Hunderte Rechtsextremisten. Einige Gruppierungen berufen sich auf ein selbst definiertes „Naturrecht“, andere auf das historische Deutsche Reich.

Viele unter ihnen behaupten, die Bundesrepublik sei in Wirklichkeit kein Staat, sondern ein Unternehmen. Sie erkennen Gesetze und Behörden nicht an und wehren sich teilweise gewaltsam gegen staatliche Maßnahmen.

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„Combat 18″

Am 23. Januar 2020 hatte das Bundesinnenministerium die Neonazi-Gruppe „Combat 18″ verboten. Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden richtete sich die gewaltbereite Vereinigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung, „da sie mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt ist“. Die Gruppe zählte nach Einschätzung der Behörden bundesweit 20 Mitglieder. „Combat 18″ bedeutet „Kampfgruppe Adolf Hitler“. Die Zahl 18 ist ein Szenecode für den ersten und den achten Buchstaben im Alphabet, also A und H – die Initialen von Adolf Hitler.

Insgesamt 210 Polizisten durchsuchten acht Wohnungen in sechs Bundesländern: in Thüringen, Osthessen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, wie das Innenministerium mitteilte. Schwerpunkte der Aktion waren Nordrhein-Westfalen und Thüringen, wo zwei mutmaßliche Anführer der Gruppe leben. Die Polizisten stellten bei den Durchsuchungen neben Laptops, Tonträgern und NS-Devotionalien auch Reizgas, mehrere Schlagwaffen sowie eine Flinte sicher.

Sichergestellte Waffen und ein Schild der verbotenen Neonazi-Gruppe „Combat 18″.

Die rechtsextreme Organisation galt als gewaltaffiner Ableger des in Deutschland bereits zuvor verbotenen Neonazi-Netzwerks „Blood & Honour“ (Blut und Ehre). Sie hat ihren Ursprung in Großbritannien und ist in mehreren europäischen Ländern aktiv. In einem Video der Gruppe aus dem Sommer 2019 wird behauptet, in Deutschland sei eine Situation eingetreten, in der jeder Bürger „sich und seine Familie selbst schützen“ müsse.

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Symbol der Gruppe, die sich auf einen „Rassenkrieg“ vorbereitete, war ein Drache. Neonazis, die sich „Combat 18″ zugehörig fühlten, trugen häufig schwarze T-Shirts oder Jacken mit der Aufschrift „C 18″. Diese Symbole und Abkürzungen dürfen nach dem Verbot nicht mehr verwendet werden. Das gilt auch für das Motto der Gruppe: „Brüder schweigen – whatever it takes“.

Die Produktion und Verbreitung von Musik mit rechtsextremem Inhalt bildete dem Ministerium zufolge einen Schwerpunkt der Aktivitäten der Gruppe. Diese habe versucht, über die Musik ihre „menschenverachtende Gesinnung mit rechtsextremistischer und antisemitischer Hetze“ in die Gesellschaft hineinzutragen. Auf ihrer Rückfahrt von einem gemeinsamen Schießtraining in Tschechien im September 2017 waren mutmaßliche Mitglieder einer Sektion von „Combat 18″ an der deutschen Grenze von der Spezialeinheit GSG 9 gestoppt worden. Die Bundespolizisten fanden Munition bei ihnen – der Fall landete schließlich vor Gericht.

Mit Agenturmaterial.

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