Urteil zur Pannenwahl in Berlin: Müssen Linke und Wagenknecht zittern?
Berlin. Die Halbzeit der Wahlperiode ist bereits überschritten, dennoch wird voraussichtlich im Februar 2024 noch einmal ein Teil des Bundestags von 2021 gewählt. Nach der Berliner Pannenwahl vom 26. September 2021 wurden zwar im Februar 2023 die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksversammlungen wiederholt, die zeitgleich abgehaltene Bundestagswahl jedoch noch nicht.
Am Dienstag gegen 10 Uhr verkündet nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil. Besonders bei den Abgeordneten der gerade aufgelösten Linken-Bundestagsfraktion wird der Tag mit ängstlicher Spannung erwartet. Gibt es etwa eine komplette Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin? Dann würde auch erneut über die beiden Direktmandate von Gregor Gysi und Gesine Lötzsch entschieden. Drei Mandate holte die Linke 2021, das dritte in Leipzig-Süd. Nur deswegen konnte die Partei, die mit 4,9 Prozent die 5-Prozent-Hürde riss, in Fraktionsstärke in den Bundestag einziehen. Ginge nur eins verloren, wäre es das Ende für alle 36 wegen der Grundmandatsklausel eingezogenen Abgeordneten – auch für die zehn Abtrünnigen um Sahra Wagenknecht.
Wiederholung der gesamten Bundestagswahl in Berlin so gut wie ausgeschlossen
Doch dieses Szenario ist äußerst unwahrscheinlich. Eine Wiederholung der gesamten Berliner Bundestagswahl ist so gut wie ausgeschlossen. Zwar hatte das Berliner Landesverfassungsgericht aufgrund der gleichen Wahlpannen eine Wiederholung der gesamten Abgeordnetenhauswahl angeordnet. Die Überlegung der Berliner Verfassungsrichter lässt sich aber nicht auf die Bundestagswahl übertragen.
Während das Chaos in vielen Berliner Wahlkreisen die Berliner Abgeordnetenhauswahl insgesamt prägte, ist das Wahlgebiet für den Bundestag vierzigmal größer als Berlin. Eine Wiederholung der Bundestagswahl in ganz Deutschland stand deshalb nie zur Debatte. Und eine Wiederholung in unproblematischen Berliner Wahlkreisen macht auch keinen Sinn, wenn nicht die gesamte Wahl wiederholt wird. In den Wahlkreisen Lichtenberg, wo Lötzsch das Direktmandat gewann, und Treptow-Köpenick, das Gysi holte, verlief die Wahl regulär.
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Zur vollständigen AnsichtMehr als 1700 Einsprüche – auch vom Bundeswahlleiter
Karlsruhe wird also höchstwahrscheinlich entscheiden, dass nur ein Teil der Berlinerinnen und Berliner noch einmal wählen darf. Offen ist aber noch, ob es ein Fünftel oder zwei Drittel der Berliner Stimmbezirke betrifft oder einen Anteil dazwischen.
Gegen die Bundestagswahl in den Berliner Wahlkreisen erhoben mehr als 1700 Bürgerinnen und Bürger Einsprüche. Selbst der Bundeswahlleiter erhob Widerspruch – zum ersten Mal in der Geschichte der Bundestagswahlen. Der Bundestag entschied daraufhin am 10. November 2022 mit den Stimmen der Ampelkoalition, dass in 431 von 2256 Berliner Stimmbezirken (Wahllokalen) die Bundestagswahl wiederholt werden muss.
Gelten lange Schlangen bereits als Wahlfehler?
Der CDU/CSU-Fraktion ging das aber nicht weit genug. Sie verlangt eine Wahlwiederholung in rund zwei Dritteln aller Berliner Stimmbezirke, inklusive der Erststimmen in sechs von zwölf Berliner Wahlkreisen. Hierüber wird nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Bisher galt für die Rechtsfolgen von Wahlfehlern im Bund, dass der Eingriff in das Wahlergebnis so gering wie möglich bleiben soll. Das hält die CDU/CSU nach der Berliner Pannenwahl jedoch für unangemessen. In Wahlkreisen mit besonders vielen Pannen müsse in allen Wahllokalen neu gewählt werden.
Bei der mündlichen Verhandlung im Juli ging es auch um grundsätzliche Fragen der Wahlprüfung. Ist es automatisch ein Wahlfehler, wenn Wählerinnen und Wähler länger als 30 Minuten warten müssen und deshalb die Gefahr besteht, dass sie wieder nach Hause gehen – oder gar Fotos der Warteschlangen im Internet posten, die andere von der Wahl abschrecken? Ist es ein Wahlfehler, wenn wegen der langen Schlangen noch nach 18 Uhr gewählt wird und die Wählerinnen und Wähler so schon erste Prognosen oder gar Hochrechnungen kennen?
Vertrauen gewinnt die Ampel so nicht
Das Sparpaket der Ampel wird Gas, Heizöl, Sprit und vor allem Strom im kommenden Jahr wieder teurer machen. Viele Verbraucher und Unternehmer werden sich ärgern. Zu Recht, kommentiert Andreas Niesmann.
Nach dem Urteil bleiben 60 Tage Zeit
Zwar könnte die Teilwiederholung der Bundestagswahl einige Berliner Abgeordnete das Mandat kosten, sie wird jedoch die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag nicht entscheidend verändern. Denn die Ampelkoalition hat fast 100 Mandate mehr als die Opposition.
Es ist nicht einmal gesagt, dass eine möglichst umfassende Wahlwiederholung am Ende vor allem der CDU nutzen wird. Zwar steht die Union derzeit in den Umfragen deutlich besser da als 2021, doch bei einer Teilwiederholungswahl dürfte die Wahlbeteiligung äußerst niedrig liegen und das Ergebnis unberechenbar sein.
Nach der Gerichtsentscheidung bleiben Berlin 60 Tage Zeit. Als möglicher Wahltermin wird der 11. Februar 2024 genannt.