Verband fordert sozialverträgliches Gesetz

Wegen Heizungsgesetz der Ampel: Mieterbund fürchtet Mieterhöhungen

Eine Frau dreht an einem Heizungsthermostat. (Symbolbild) Der Deutsche Mieterbund warnt beim Heizungsgesetz zum Austausch alter Öl- und Gasheizungen vor einer finanziellen Überforderung für Mieterinnen und Mieter.

Berlin . Der Deutsche Mieterbund warnt beim Heizungsgesetz zum Austausch alter Öl- und Gasheizungen vor einer finanziellen Überforderung für Mieterinnen und Mieter.

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Auf diese kämen „nach aktuellem Stand“ hohe Mietsteigerungen zu, teilte Mieterbund-Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz am Freitag mit. Nach aktuellem Recht könnten Vermieterinnen und Vermieter die Kosten des Heizungsumbaus auf die Miete umlegen und diese um acht Prozent der aufgewendeten Investitionskosten dauerhaft erhöhen - bei Einhaltung von Kappungsgrenzen in Höhe von zwei bis drei Euro pro Quadratmeter, so der Mieterbund.

Verband fordert mietrechtliche Reformen

Der Einwand der wirtschaftlichen Härte, den Mieterinnen und Mieter üblicherweise bei Mietsteigerungen anbringen könnten, gelte in diesem Fall nicht, weil die Vermieter dann gesetzlich zur Modernisierung verpflichtet seien.

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„Der Gesetzgebungsprozess muss daher unbedingt durch mietrechtliche Reformen begleitet werden, um das Gesetz sozialverträglich zu gestalten“, forderte Weber-Moritz. Mögliche Fördermittel des Bundes für die Heizungssanierung würden nicht in Anspruch genommen, weil da Vermieterinnen und Vermieter diese von den umlegbaren Kosten abziehen müssten.

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Was sieht das Heizungsgesetz der Bundesregierung vor?

Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Gesetzes soll von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das soll für alle Eigentümer unter 80 Jahre gelten.

Bestehende Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben werden, kaputte Heizungen dürfen repariert werden. So soll der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet werden. Förderprogramme und weitere Härtefallregeln sind geplant, allerdings im Entwurf nicht konkret enthalten.

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Nach den bisherigen Plänen von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sollte das Gesetz zum Heizungsaustausch (Gebäudeenergiegesetz) vor der am 7. Juli beginnenden parlamentarischen Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Die FDP schlug eine Verschiebung vor - mit der Begründung, dem Parlament sei mit Staatssekretär Patrick Graichen der zentrale Ansprechpartner für das Thema abhandengekommen.

Heizungsgesetz: Grüne wollen zügige Verabschiedung – Union fordert neuen Entwurf

Die Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang dringt weiter auf eine zügige Verabschiedung des geplanten Heizungsgesetzes. Zwar komme kein Gesetz so aus dem Bundestag heraus, wie es eingebracht worden sei, aber der Kern müsse „durchgetragen werden“, sagte sie am Freitag im Deutschlandfunk. „Und das heißt mit Blick auf das Gebäudeenergiegesetz, dass wir einen Stopp für den neunen Einbau von Gas- und Ölheizungen vornehmen, das heißt, dass wir bald damit anfangen.“

Unions-Parlamentsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) schlägt vor, das Gesetz noch einmal neu aufzusetzen. „Ich glaube, dass dieses Gesetz vom Grunde her falsch aufgestellt ist. Da macht es keinen Sinn an einzelnen, wenigen Stellschrauben zu drehen“, sagte Frei im ZDF-„Morgenmagazin“. Der bisherige Gesetzentwurf führe zu hohen Kosten und Verunsicherung in der Bevölkerung.

RND/dpa

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