Fall in Brunsbüttel

Eltern eines verhungerten Babys wegen Mordes verurteilt

Die wegen Mordes an einem Säugling verurteilte Mutter wird von einer Justizmitarbeiterin in den Gerichtssaal im Landgericht Itzehoe geführt.

Itzehoe. Wegen des Hungertods ihres vier Monate alten Säuglings im schleswig-holsteinischen Brunsbüttel sind die Eltern zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Itzehoe wertete die Vernachlässigung als Mord in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen. Der Fall lasse einen „fassungslos zurück“, sagte der Vorsitzende Richter Johann Lohmann am Vormittag in seiner Urteilsbegründung.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die zum Tatzeitpunkt 24 Jahre alten Angeklagten im September 2025 das Baby in ihrer Wohnung in Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) so sehr vernachlässigten, dass es am 26. September starb. Die Obduktion ergab damals Tod durch Verhungern.

Die wegen Mordes an einem Säugling verurteilten Eltern verbergen im Gerichtssaal im Landgericht Itzehoe ihre Gesichter.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Mordes gefordert, weil sie das Mordmerkmal der Grausamkeit als erfüllt ansah. So sollen es die beiden Angeklagten unterlassen haben, den im Mai 2025 geborenen Säugling ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit zu versorgen. Die Eltern hätten willentlich in Kauf genommen, dass die Tochter nicht überlebe.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Kinderarzttermine verpasst

Während des Prozesses hatten der Vater und die Mutter, die außerdem Zwillinge haben, die damals drei Jahre alt waren, von ihren Schwierigkeiten im Umgang mit dem Baby berichtet. „Ich hatte die ganze Zeit das Gefühl, dass ich den Kindern nicht gerecht werde“, sagte der Vater. Für den Monat des Todes des Kindes habe er jedoch bis zum Todestag keine Erinnerung mehr.

Dass das Kind Gewicht verlor, bemerkten die Eltern nach Angaben der Mutter etwa zwei Wochen vor dessen Tod. Ihre Überforderung habe sich etwa durch das Verpassen von Kinderarztterminen gezeigt.

Drei Nebenverfahren hatte die Staatsanwaltschaft eingestellt. Sowohl bei einem Mitarbeiter des Jugendamtes als auch bei Bekannten der Eltern hatten sich keine Hinweise auf relevantes Fehlverhalten ergeben.

RND/dpa