Wo einst die Inschrift „Es kann der Beste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt!“ am Wiesenweg in Ovelgönne jahrzehntelang an der Stirnseite eines Gebäudes prangte, entstehen derzeit weitere Wohnblöcke in edlem Erscheinungsgewand. Noch vor 15 Jahren hatte einer der beiden Eigentümer der beiden jeweils etwa 5000 Quadratmeter großen Parzellen gehofft, dass an dieser Stelle nur zwei neue Häuser gebaut werden sollen. Doch darin irrte er, wie das heutige Quartier beweist.
Mann aus Rotlichtmilieu lebte dort
Den Spruch habe damals ein Mann aus dem Rotlichtmilieu anbringen lassen, den seine Nachbarn aufgefordert hätten, nicht mehr auf Vögel in seinem Garten zu schießen, hieß es vom angeblich "bösen Nachbarn". Trotz dieses Spruchs und wegen der riesigen Größe der Grundstücke sind keine weiteren Auseinandersetzungen aus Ovelgönne überliefert.
44.000 Euro für Nachbars Umzug blechen
Das kann aber auch ganz anders enden, wie das Urteil in einem anderen Fall zeigt: Ein Mann, der seine Nachbarn regelmäßig schikaniert hat, wurde von einem Gericht dazu verdonnert, die Umzugskosten des entnervten Paars zu bezahlen. So hatte sich der Mann das sicher nicht vorgestellt. Er hatte sie ständig beobachtet, nachts an die Hauswand geklopft und die beiden übel beleidigt. Sie zogen um, kauften sich ein eigenes Haus. Und nun muss der böse Nachbar nicht nur die Umzugskosten, sondern auch die Grunderwerbssteuer und die Notarkosten blechen, insgesamt 44.000 Euro. So urteilte das OLG Karlsruhe (10 U 6/20).
Lieber miteinander reden
Also verderben Sie es sich mit Ihren Nachbarn nicht! Lieber miteinander als übereinander reden – das hilft oft schon!