WHO rät von Fristsetzung ab

Schwangerschaftsabbruch: Welche Begründung gibt es für die Fristen?

Fruchtblase mit Embryo in der achten Schwangerschaftswoche. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche finden innerhalb der ersten zwei Monate statt.

Bisher sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland grundsätzlich illegal. Es gilt jedoch Straffreiheit, wenn sich Frauen einer Pflichtberatung unterziehen, und nur bis zum Ende der zwölften Woche nach Befruchtung. Diese Frist entspricht der 14. Schwangerschaftswoche, da Schwangerschaftswochen ab dem ersten Tag der letzten Monatsblutung und nicht erst ab der Befruchtung gezählt werden. Auch wenn bestimmte medizinische Gründe vorliegen oder nach einer Vergewaltigung sind Abbrüche möglich.

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Das könnte sich alsbald ändern: Nach Einschätzung einer von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission sollten Abtreibungen in Deutschland künftig nicht mehr grundsätzlich strafbar sein. „In der Frühphase der Schwangerschaft (...) sollte der Gesetzgeber den Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung der Frau erlauben“, heißt es in der Zusammenfassung eines Berichts der Kommission, die am Montag in Berlin vorgelegt wurde. Aus dem Bericht ist nicht klar zu entnehmen, ob die zwölf Wochen (wie zu vermuten) ab Empfängnis gezählt werden, was also ebenfalls der 14. Schwangerschaftswoche entsprechen würde. Ab der 22. Schwangerschaftswoche empfiehlt die Kommission, Abbrüche weiterhin zu verbieten, aber Ausnahmen vorzusehen, wie straffreie medizinisch begründete Eingriffe. Was zwischen der zwölften und 22. Woche gilt, soll der Gesetzgeber selbst entscheiden.

Wieso aber werden ausgerechnet diese Fristen gewählt? Welche anderen Vorschläge gibt es? Und wie lassen sich Fristen für einen Schwangerschaftsabbruch überhaupt juristisch, medizinisch oder ethisch begründen?

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Recht auf reproduktive Selbstbestimmung

Auch der Deutsche Juristinnenbund (DJB) fordert schon länger eine gesetzliche Neuregelung für Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland. In einem Positionspapier von 2022 sprach er sich dafür aus, das Schwangerschaftsabbrüche nur noch dann als Straftat gelten sollen, wenn sie ohne den Willen einer Frau vorgenommen werden. Nach dem vom DJB vorgeschlagenen Modell wären Abbrüche aber ebenfalls nicht zu jeder Zeit möglich, sondern innerhalb bestimmter Fristen. Ärzte und Ärztinnen sollten bei Verstößen nach ihrem Berufsrecht sanktioniert werden, die Frauen selbst hingegen nicht, so der Vorschlag. Bei der Argumentation des DJB fließen sowohl international anerkannte Menschenrechtskonventionen, bestehende Gesetze und deren Auslegung sowie ethische und medizinische Fragen mit ein, um die vorgeschlagenen Fristen zu begründen.

Die Frist von aktuell zwölf Wochen ab Befruchtung für einen derzeit straffreien, künftig vielleicht legalen Schwangerschaftsabbruch sollte laut DJB deutlich ausgedehnt werden. Weil durch den Zeitdruck das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung der Schwangeren in einem „nicht zu rechtfertigenden Maße“ beeinträchtigt werde. Es müsse berücksichtigt werden, dass eine Schwangerschaft oft nicht unmittelbar bemerkt wird. Und dass es an Ärzten und Ärztinnen fehlt, die in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche vornehmen – auch wegen deren Stigmatisierung.

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Dem gegenüber stehe der Schutz von Fötus oder Embryo. Ein vollumfängliches Lebensrecht habe ein Fötus aber erst ab der Geburt, bis dahin könne sein Schutz mit gegenläufigen Interessen und Rechten der schwangeren Person abgewogen werden, argumentiert der DJB. Dabei gelte gleichzeitig, dass der rechtliche Schutz von Fötus oder Embryo kontinuierlich mit seiner Entwicklung zunehme: „Je näher das ungeborene Leben dabei an die zeitliche Zäsur der Geburt rückt, desto intensiver ist es zu schützen“, schreiben die Juristinnen. Eine „grundsätzliche Unzulässigkeit des Schwangerschaftsabbruchs“ sei hierbei erst ab dem Zeitpunkt angemessen, ab dem der Fötus eigenständig lebensfähig sei. Erst in diesem Moment rücke die Rechtsposition des Fötus so nahe an die des geborenen Kindes heran, dass es „eines weitergehenden Schutzes in Form der Unzulässigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs bedarf.“

Kommission spricht sich für Legalisierung von Abtreibungen in Frühphase aus
Abtreibungen sind in Deutschland grundsätzlich strafbar. Eine Expertenkommission empfiehlt hier Änderungen.
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Der frühestmögliche Zeitpunkt der Überlebensfähigkeit sei nach aktuellen medizinischen Erkenntnissen die 22. Schwangerschaftswoche. Allerdings werden in Deutschland nach geltenden Leitlinien Frühgeborene erst ab der 25. Schwangerschaftswoche und einem Gewicht von mindestens 400 Gramm auch gegen den Wunsch der Eltern am Leben gehalten. Das heißt, ihr Lebensrecht wird selbst nach einer Geburt erst zu diesem Zeitpunkt voll anerkannt. Daher schlägt der DJB eine Frist zwischen der 22. und 25. Schwangerschaftswoche vor, ab der Ärzten und Ärztinnen Schwangerschaftsabbrüche nicht ohne weiteres erlaubt werden sollen. Möglich sein sollten diese dann nur noch aus medizinischen Gründen.

In jedem Land andere Regeln

Hier überschneiden sich die Vorschläge der Expertenkommission und der Juristinnen. So will auch die Kommission vorschlagen, Schwangerschaftsabbrüche ohne medizinische Indikation nicht länger als bis zur 22. Woche zu erlauben. Sie fände aber anders als der DJB auch eine kürzere Frist zulässig.

Dass Schwangerschaftsabbrüche auch ohne medizinische Begründung mindestens bis zur 14. Schwangerschaftswoche erlaubt sind, gilt auch in einigen anderen Ländern, darunter Frankreich oder Spanien. Für diese Frist gibt es keine medizinische Begründung. Sie stellt einen Kompromiss zwischen den Rechten der Frauen und dem Schutz des Fötus dar, der auch anders ausgelegt werden kann. In den Niederlanden ist es zum Beispiel bis zur 24. Schwangerschaftswoche möglich, Schwangerschaftsabbrüche ohne medizinische Gründe vorzunehmen. In Neuseeland werden Abbrüche ohne Begründung bis zur 20. Woche vorgenommen. Als Gründe für längere Fristen werden neben der nicht vorhandenen Überlebensfähigkeit des Fötus teilweise auch Erkenntnisse zu dessen Entwicklung angeführt. So kam eine im vergangenen Jahr erschienen Studie zu dem Schluss, dass Föten bis zur 24. oder 26. Schwangerschaftswoche noch nicht über ein Bewusstsein verfügen.

Aufseiten radikaler Abtreibungsgegner und -gegnerinnen werden häufig maximal vergrößerte und bearbeitete Bilder verwendet, die nahelegen, dass Embryonen und Föten zum Zeitpunkt eines Eingriffs schon extrem weit entwickelt wären. Mit der Realität hat das wenig zu tun. Die meisten Frauen entscheiden sich freiwillig für einen eher früheren Zeitpunkt für den Abbruch. Auch deshalb, weil dann meist noch kein chirurgischer Eingriff nötig ist und stattdessen auch ein medikamentöser Abbruch erfolgen kann. In Deutschland, aber auch in den Niederlanden, wo sie noch deutlich später möglich sind, und in Kanada, wo es gar keine Fristenregelung gibt, finden die meisten Schwangerschaftsabbrüche vor Ende der achten Schwangerschaftswoche statt. Während ein Fötus zum Ende der 14. Schwangerschaftswoche etwa 7,5 Zentimeter groß ist, handelt es sich zu diesem Zeitpunkt noch um einen Embryo mit zwischen 0,9 und 1,6 Zentimetern Größe.

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Frauen und der Rechtsradikalismus: Mit der AfD zurück ins Heim und an den Herd

Zuletzt wurde vielfach darüber spekuliert, welche Folgen eine Machtübernahme der AfD für Menschen mit Migrationshintergrund hätte – oder für den Rechtsstaat. Was sie für Frauen bedeuten würde, spielt selten eine Rolle. Zu Unrecht, denn die Auswirkungen wären einschneidend.

Alicia Baier ist Vorstandsmitglied des Vereins Doctors for Choice Germany. Der spricht sich, genau wie der Verband Pro Familia, ganz gegen eine Fristenregelung für Schwangerschaftsabbrüche aus. Stattdessen sollten diese vollständig legalisiert werden, die Pflichtberatung solle freiwillig werden. „Fristen, ab wann ein Abbruch nicht mehr erlaubt sein soll, lassen sich medizinisch nur schwer begründen und werden oft eher willkürlich gewählt, was ja die Unterschiede zwischen verschiedenen Ländern zeigen“, sagt Baier.

WHO rät von Fristen ab

Auch eine Frist ab der 22. Schwangerschaftswoche beziehungsweise ab der möglichen Überlebensfähigkeit ergebe wenig Sinn. „Das Leben des Fötus ist wertvoll, aber es kann nur in Einklang mit den Bedürfnissen der Schwangeren geschützt werden“, sagt Baier. „Er ist über die gesamte Dauer der Schwangerschaft Teil ihres Körpers und seine Rechte und die der Schwangeren sollten nicht gegeneinander aufgewogen werden.“ Baier verweist auf eine Richtlinie der Weltgesundheitsorganisation WHO aus dem Jahr 2022. Darin wird ebenfalls generell von Fristen für einen Schwangerschaftsabbruch abgeraten. „Weil man festgestellt hat, dass dadurch nur der Zugang für vulnerable Frauen erschwert wird, das heißt für besonders junge Frauen, für Frauen, die in ländlichen Gebieten mit schlechter medizinischer Versorgung leben oder für Frauen mit Behinderungen.“

Auch Baier weist darauf hin, dass Abbrüche im fortgeschrittenen Schwangerschaftsstadium ohnehin sehr selten sind. Dabei handele es sich selbst dort, wo sie erlaubt sind, in der Regel um Einzelfälle. „Frauen selbst haben schließlich das größte Interesse daran, einen Abbruch sobald wie möglich vorzunehmen, wenn sie sich einmal dafür entschlossen haben.“

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mit Material der dpa

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