Der 1954 geborene Mann aus dem Landkreis Diepholz wurde am Dienstag wegen versuchter Erpressung zu einer Zahlung von 80 Tagessätzen in Höhe von zehn Euro verurteilt, wie das Gericht mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Amtsgericht Bremen sah die Schuld des Angeklagten als erwiesen an, wie ein Sprecher des Gerichts sagte. Imhoff, der auch Spitzenkandidat der CDU für die anstehende Bürgerschaftswahl im Mai ist, sagte am Dienstag vor Gericht aus.
Der Mann versandte zur Überzeugung des Gerichts im Jahr 2021 ein Schreiben an Imhoff, worin er wahrheitswidrig behauptete, dieser habe gemeinsam mit einem anderen Eigentum von ihm gestohlen und verkauft. Er forderte Imhoff auf, ihm einen schriftlichen Vorschlag zur Erstattung des angeblichen Schadens in Höhe von 50.000 Euro zu machen. Andernfalls werde er Medien und politischen Gremien Unterlagen zukommen lassen. Um welche Unterlagen es sich handelt, wurde in einer Mitteilung des Gerichts nicht genauer beschrieben.