Urteil

Mann muss nach Tod von Lebensgefährtin in Klinik

Ein 44 Jahre alter Mann ist wegen Schuldunfähigkeit vom Vorwurf des Totschlags an seiner Lebensgefährtin freigesprochen worden.
  • Von Deutsche Presse Agentur
  • 03. März 2023 | 21:37 Uhr
  • 03. März 2023
Eine Figur der blinden Justitia.
  • Von Deutsche Presse Agentur
  • 03. März 2023 | 21:37 Uhr
  • 03. März 2023
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Das Landgericht Aurich wies in seinem Urteil am Donnerstag aber die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Der Mann war zuletzt schon wegen einer psychischen Erkrankung in einem Krankenhaus untergebracht.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem gebürtigen Syrer vorgeworfen, im vergangenen August seine 38 Jahre alte Partnerin in deren gemeinsamen Wohnhaus im ostfriesischen Moormerland im Landkreis Leer erwürgt zu haben. Der Angeklagte hatte den Vorwurf des Totschlags abgestritten.

Auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädierten wegen Schuldunfähigkeit auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft forderte aber die Klinik-Unterbringung, die Verteidigung nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.