Das Landgericht Aurich wies in seinem Urteil am Donnerstag aber die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Der Mann war zuletzt schon wegen einer psychischen Erkrankung in einem Krankenhaus untergebracht.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem gebürtigen Syrer vorgeworfen, im vergangenen August seine 38 Jahre alte Partnerin in deren gemeinsamen Wohnhaus im ostfriesischen Moormerland im Landkreis Leer erwürgt zu haben. Der Angeklagte hatte den Vorwurf des Totschlags abgestritten.
Auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädierten wegen Schuldunfähigkeit auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft forderte aber die Klinik-Unterbringung, die Verteidigung nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.