Ein mitangeklagter 41-Jähriger erhielt am Montag eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren wegen Beihilfe, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Männer sich unberechtigt Geld von fremden Bankkonten überwiesen und dadurch bis zu 400.000 Euro erbeutet hatten. Sie sollen zu einer Bande gehören, die insgesamt 3,5 Millionen Euro ergaunert haben soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Beim Prozessauftakt hatten die Angeklagten geschwiegen. Sie sollen sogenannte Phishing-Seiten programmiert haben, die echten Bank-Internetseiten täuschend ähnlich sahen. Phishing bedeutet Datendiebstahl, etwa mit gefälschten Webseiten oder Mails.
Auf den Phishing-Seiten sollten die getäuschten Bankkunden ihre Kontozugangs- sowie persönliche Daten eingeben - angeblich, weil die Corona-Regeln eine Umstellung beim Online-Banking erforderten. Die Daten nutzten die Betrüger, um telefonisch Transaktionsnummern für Überweisungen zu erhalten. Die Strafkammer entschied zudem, dass von dem 24-Jährigen gut 25.000 Euro und von dem 41-Jährigen knapp 38.000 Euro eingezogen werden.