Wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei eine Neuberechnung der Zinsen erforderlich, teilte das Landesamt für Steuern Niedersachsen in Hannover am Mittwoch mit. Rückwirkend ab 1. Januar 2019 werde in allen offenen Steuerfällen die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen mit einem Zinssatz von 1,8 Prozent pro Jahr neu berechnet.
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 8. Juli 2021 die bisherige Verzinsung mit 6 Prozent pro Jahr für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung gefordert. Steuerbürgerinnen und Steuerbürger, die eine Nachzahlung leisten müssen oder bereits geleistet haben, erhalten laut Behörde jetzt automatisch eine geänderte Zinsfestsetzung mit dem neuen Zinssatz.