Er soll nach einer Party in der elterlichen Wohnung seinen gleichaltrigen früheren besten Freund und dessen 13-jährige Freundin mit einem Jagdmesser attackiert haben. Beide hätten geschlafen. Die Kammer halte den Angeklagten für vermindert schuldfähig und habe die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag. Damit folgten die Jugendrichter dem Antrag der Verteidigung.
Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen für eine Jugendstrafe von sechs Jahren und neun Monaten für den Österreicher plädiert. Diese sollte er in einem Jugendgefängnis verbüßen. Laut Anklage handelte es sich um eine geplante Tat.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Verteidiger des 18-Jährigen, Karsten Krause, zeigte sich nach der Urteilsverkündung erleichtert. Eine Gutachterin habe festgestellt, dass sein Mandant die Tat im Wahn begangen habe, sagte der Rechtsanwalt. Die Eltern hätten zuvor vergeblich alles versucht, um einen Therapieplatz zu bekommen. Die beiden Opfer hatten zunächst in Lebensgefahr geschwebt.