Prozess

Lebenslange Haft für Mord an Ex-Freundin rechtskräftig

Das Urteil zu lebenslanger Haft für einen Mann aus Hannover wegen Mordes an seiner Ex-Freundin ist rechtskräftig.
  • Von Deutsche Presse Agentur
  • 01. März 2023 | 22:11 Uhr
  • 01. März 2023
Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal.
  • Von Deutsche Presse Agentur
  • 01. März 2023 | 22:11 Uhr
  • 01. März 2023
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Der 6. Strafsenat hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag mitteilte. Das Landgericht Göttingen hatte den damals 44-Jährigen im Juni 2022 verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 25. August 2021 seine ehemalige Freundin erwürgte.

Der Mann habe nicht akzeptieren können, dass die Frau ihre etwa ein halbes Jahr dauernde Beziehung nicht fortsetzen wollte - und sie aus kalter Wut umgebracht, hieß es damals zur Begründung. Am Tattag sei der deutsche Angeklagte bereits mit der Absicht, die arglose 51-Jährige zu töten, nach Göttingen gefahren.

Nach der Tat habe er umgehend damit begonnen, diese zu verschleiern. Unter anderem präparierte er neben dem Leichnam eine Weinflasche und schrieb Nachrichten vom Handy der Toten an deren Sohn, um den Eindruck eines natürlichen Todes zu erwecken.

Mit dem Urteil folgte die Kammer im Wesentlichen den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger. Die besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht aber nicht fest, unter anderem weil der Angeklagte ein Teilgeständnis abgelegt hatte. Darin hatte er die Tötung gestanden, aber zu vielen wichtigen Details geschwiegen.