Bereits umgesetzt wurde dies bei den Sozialgerichten Aurich, Lüneburg und Stade. Bis Ende 2023 sollen Braunschweig, Hannover, Hildesheim, Oldenburg und Osnabrück folgen. Dasselbe gilt für die Standorte des Landessozialgerichts (LSG) in Celle und Bremen. LSG-Präsidentin Katrin Rieke sprach am Dienstag von einer «Kraftanstrengung». Eine Verpflichtung zur digitalen Aktenführung besteht erst ab dem 1. Januar 2026.
Der Direktor des Sozialgerichts Stade, Guido Klostermann, schilderte die «enormen Vorteile» der elektronischen Akte. «Die Kommunikation ist zeitsparender und die Bearbeitungsdauer ist kürzer», sagte Klostermann. Akteneinsicht sei jederzeit möglich. «Früher waren das zwei Paketsendungen.» Sein Gericht erhalte durchweg positive Rückmeldungen.
Im vergangenen Jahr setzte sich laut LSG der rückläufige Trend bei den Eingangszahlen in der niedersächsischen Sozialgerichtsbarkeit fort. Ende 2022 waren 41 540 Verfahren an den acht niedersächsischen Sozialgerichten anhängig - 12,5 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Mehr als ein Viertel der Eingänge stammten aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende, knapp 21 Prozent bezogen sich auf die gesetzliche Krankenversicherung.