Der Verband will vor dem Staatsgerichtshof dagegen klagen, dass der Landtag im September eine Sonderregel für kommunale Haushalte beschlossen habe, ohne dem NLT als kommunalem Spitzenverband vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
«Das ist ein bisher einmaliger Vorgang», sagte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer laut einer Mitteilung vom Donnerstag zu der geplanten Klage. Man sehe sich aber dazu gezwungen.
Ausgewählte Landkreise sollen nun eine Kommunalverfassungsbeschwerde erheben. Der NLT selbst will zudem wegen der Verletzung seines Anhörungsrechts klagen. Dabei gehe es um die verfassungsrechtliche Rolle des NLT bei der Vertretung der Interessen der Landkreise sowie der Region Hannover. Mit der Einreichung der Klage sei bis März 2023 zu rechnen.