Gericht

Online-Spieler kann über 40.000 Euro zurückverlangen

Ein Glücksspieler aus Braunschweig darf seinen online verzockten Einsatz von mehr als 40.000 Euro zurückverlangen.
  • Von Deutsche Presse Agentur
  • 01. März 2023 | 22:11 Uhr
  • 01. März 2023
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.
  • Von Deutsche Presse Agentur
  • 01. März 2023 | 22:11 Uhr
  • 01. März 2023
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Die Rückforderung des 2018 und 2019 verspielten Geldes sei berechtigt, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig am Dienstag mit. Mit dem Urteil vom 23. Februar sei die Berufung des in Malta ansässigen Veranstalters gegen eine Entscheidung des Landgerichts zurückgewiesen worden.

«In Niedersachsen war es nach damaliger Gesetzeslage verboten, Online-Glücksspiele anzubieten», teilte das OLG zur Begründung. Der Spielvertrag mit dem Kläger sei deshalb nichtig und der Kläger könne demzufolge seinen Verlust wieder einfordern. Der Homepage-Hinweis, dass sich das Angebot nur an Einwohner Schleswig-Holsteins richte, reiche nicht. Denn daraus ergebe sich nicht zwingend, dass das Spielen für Teilnehmende anderer Bundesländer verboten sei.

Der beklagte Anbieter hat nach Auffassung des Gerichts nicht bewiesen, dass der Braunschweiger Spieler anderweitig von dem Verbot erfahren hatte. Dafür genüge es nicht, lediglich allgemein auf Berichte in den Medien zu verweisen. Diese muss der Kläger nach Einschätzung des Gerichts nicht zwangsläufig wahrnehmen und ist dazu auch nicht verpflichtet.

Das Berufungsurteil ist nicht rechtskräftig und wegen der Bedeutung für zahlreiche ähnliche Verfahren in Deutschland ließ das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof zu.