Finanzen

Kaum Auswirkungen von Urteil zu Parteienfinanzierung

Die nach einem Gerichtsurteil verfassungswidrige Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung hat auf Landesverbände in Niedersachsen keine großen Auswirkungen.
  • Von Deutsche Presse Agentur
  • 25. Jan. 2023 | 22:10 Uhr
  • 25. Jan. 2023
Der Bundesverfassungsgerich verkündet das Urteil zur Parteienfinanzierung.
  • Von Deutsche Presse Agentur
  • 25. Jan. 2023 | 22:10 Uhr
  • 25. Jan. 2023
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«Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nehmen wir zur Kenntnis. Es bedeutet, dass wir rund 1,19 Millionen Euro zurückzahlen müssen. Diese Summe hat unser Landesgeschäftsführer als ordentlicher Kaufmann unangetastet in der Rücklage liegen», sagte CDU-Landesgeneralsekretär Marco Mohrmann am Dienstag.

Künftig müsse die Partei auf rund 250.000 Euro im Jahr an Zuschüssen verzichten. «Diese Herausforderung werden wir meistern. Wir werden noch einmal sehr genau die Struktur und die Finanzströme unserer Partei in den Blick nehmen und mit einer Strukturkommission festlegen, wie wir uns moderner und besser aufstellen», sagte Mohrmann.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag eine Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro für nichtig erklärt. Der 2018 von den Regierungsfraktionen im Bundestag beschlossene Anstieg auf damals 190 Millionen Euro pro Jahr sei verfassungswidrig.

Die CDU Bremen hatte nach der Erhöhung jährlich rund 17.000 Euro zusätzlich erhalten. Diese seien aber mit Blick auf das ausstehende Urteil bis heute in die Rücklagen gelegt worden, sagte ein Sprecher.

Eine Sprecherin der niedersächsischen Landes-SPD wollte sich am Dienstag zunächst nicht äußern. Der Geschäftsführer des SPD-Bezirks Hannover, Christoph Matterne, sagte dem Politikjournal «Rundblick» (Dienstag), die Bundespartei habe die beklagte Summe zurückgehalten und erst gar nicht an die Bezirke weitergegeben.

Auch die Bremer SPD hatte bisher nichts von dem Geld gesehen. Daher habe das Urteil zunächst keine Auswirkungen auf die Liquidität der Partei, sagte ein Sprecher. Allerdings stünden Mittel, die für die Stärkung der Arbeit insbesondere mit jüngeren Mitgliedern eingeplant gewesen seien, nun nicht zur Verfügung. «Das trifft einen kleinen Landesverband, wie es die Bremer Landesorganisation ist, besonders», sagte er.

Das Gericht gab 216 Abgeordneten von Grünen, Linkspartei und FDP - damals allesamt Oppositionsparteien - recht. Diese hatten die Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung überprüfen lassen. Auch wenn sie selbst genauso von der Erhöhung profitieren, hielten sie das Plus für unverhältnismäßig und fürchteten den Eindruck einer Selbstbedienung.

Mit Stimmen von Union und SPD hatte der Bundestag seinerzeit die Aufstockung beschlossen. Die Parteien begründeten das in erster Linie mit den wachsenden Herausforderungen durch die Digitalisierung wie Hackern, Fake News und Datenschutz im Netz. Um derartige Aufgaben bewältigen zu können, sei mehr Geld nötig.

Die FDP, AfD, Grüne und Linke in Niedersachsen begrüßten das Urteil. Der AfD-Landesvorsitzende Frank Rinck sagte: «In der weisen Voraussicht, dass die Gelder rechtswidrig ausgezahlt wurden, hat die Bundes-AfD die Gelder nicht an die Landesverbände ausgezahlt, sondern beiseitegelegt. Nun können sie ohne Probleme zurückgezahlt werden.» Der Staat sei kein «Selbstbedienungsladen».