Obwohl der jahrelange Rechtsstreit längst vorbei ist und der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Lüneburg Anfang November 2022 als unbegründet verworfen hatte, ist Ex-Polizist Gorch U. aus Nienhagen noch immer auf freiem Fuß. Doch das wird sich in Kürze ändern. "Der Verurteilte ist zum Strafantritt geladen worden. Die Strafe ist noch im Januar anzutreten", teilte Oberstaatsanwalt Lars Janßen auf Nachfrage der CZ mit. U. muss für drei Jahre ins Gefängnis. Dass es bis zur Einleitung der Vollstreckung so lange gedauert hat, sei nicht ungewöhnlich, da noch Formalien geklärt werden mussten, so Janßen weiter.
Juristische Aufarbeitung dauert lange
Der spektakuläre Fall hatte jahrelang mehrere Gerichte beschäftigt. Das Landgericht hatte im Sommer 2022 entschieden, dass der mehrfach vorbestrafte U. wegen Brandstiftung, versuchter Brandstiftung, Sachbeschädigung und Diebstahl von Wildkameras ins Gefängnis muss. Gegen das Urteil hatte der Mann aus Nienhagen Rechtsmittel eingelegt, so dass der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zum zweiten Mal zuständig wurde.
Erster Prozess 2020
Denn das Landgericht in Lüneburg hatte Gorch U. in einem ersten Prozess im November 2020 bereits zu drei Jahren Haft verurteilt. Gegen die Entscheidung der 1. Großen Strafkammer hatten sowohl der Verurteilte als auch die Staatsanwaltschaft seinerzeit Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte schließlich Lücken bei der Begründung des Strafrahmens moniert. Das erste Urteil in Lüneburg hatte sich aus mehreren Einzelstrafen zusammengesetzt. Bei zwei Einzelstrafen war das Strafmaß nicht korrekt begründet worden, was eine Neuberechnung der Gesamtstrafe nötig machte – die allerdings beim zweiten Prozess in Lüneburg genauso hoch ausfiel wie beim ersten.