Der Fall Frederike von Möhlmann stößt auch überregional auf enormes Interesse. Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza stand der CZ Rede und Antwort. Was sie über das Rechtsempfinden der Bürger, die Akzeptanz von Justizentscheidungen und den Grundsatz „Nicht zweimal in derselben Sache" denkt.
Frau Havliza, was haben Sie gedacht, als Sie gehört haben, dass der Haftbefehl gegen Ismet H. außer Vollzug gesetzt wird?
Mich hat natürlich als erstes die Begründung des Bundesverfassungsgerichts interessiert. Und die lässt ausdrücklich offen, ob die neue Vorschrift zur Wiederaufnahme mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder nicht. Karlsruhe hat hier lediglich eine Folgenabwägung getroffen. Das Gericht hat also überlegt, was man der Gesellschaft und dem Beschuldigten eher zumuten kann: Den Vollzug der Untersuchungshaft und das Risiko, dass die Vorschrift dann am Ende für verfassungswidrig erklärt wird. Oder dass der Beschuldigte unter strengen Auflagen auf freien Fuß kommt, obwohl die Regelung am Ende für verfassungsgemäß erklärt wird. Karlsruhe hat sich für Letzteres entschieden.