Der kleinste Ortsteil der Gemeinde Hohne soll größer werden. Im Baugebiet "An den Buchen" in Helmerkamp wird Platz geschaffen für neun weitere Grundstücke. Aus Sicht der Verwaltung sollte die Vergabe der Plätze im zweiten Bauabschnitt nicht nach dem Windhundprinzip erfolgen, also nicht nach dem Motto "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Am Montagabend hat sich der Rat deshalb auf konkrete Kriterien verständigt, die in die Kaufverträge aufgenommen werden sollen.
Rat Hohne legt Kriterien für Vergabe von Baugrundstücken fest
So sollen die Baugrundstücke nur an Privatpersonen und nicht an Investoren oder Firmen vergeben werden. Reservierungen sind nur für ein Grundstück und für maximal sechs Monate möglich. Drei Jahre nach Abschluss des Kaufvertrages müssen die Häuser bezugsfertig sein – hier hatte die Verwaltung in ihrer Vorlage auch fünf Jahre zur Debatte gestellt. Weiterhin werden in die Kaufverträge auch Rückkaufsmöglichkeiten durch die Gemeinde aufgenommen. Vorgegeben wird auch eine Eigennutzung von mindestens fünf Jahren – alternativ wurden von der Verwaltung auch sieben oder gar zehn Jahre vorgeschlagen. Bei einem Verkauf früher als nach fünf Jahren habe sich der Rat auf eine Nachzahlungsverpflichtung geeinigt, teilte Gemeindedirektorin Britta Suderburg auf CZ-Anfrage mit.