Verfassungsbeschwerde

Frederike von Möhlmann: Karlsruhe entscheidet im Januar

Im Mordfall Frederike von Möhlmann aus Hambühren ist das Verfassungsgericht in Karlsruhe am Zug. Mitte Januar soll eine wichtige Entscheidung fallen.

  • Von Simon Ziegler
  • 19. Dez. 2022 | 16:42 Uhr
  • 19. Dez. 2022
Hans von Möhlmann hält ein Foto seiner 1981 ermordeten Tochter Frederike in den Händen. Jahrelang hatte der Vater für einen neuen Mordprozess gekämpft, im Juni ist er gestorben. 
  • Von Simon Ziegler
  • 19. Dez. 2022 | 16:42 Uhr
  • 19. Dez. 2022
Anzeige
Hambühren.

Es ist ruhig geworden im Fall Frederike von Möhlmann. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Juli die vorübergehende Freilassung ihres mutmaßlichen Mörders Ismet H. aus der Untersuchungshaft angeordnet hatte, gibt es noch keine Entscheidung, ob das neue Gesetz verfassungskonform ist. Erst wenn Karlsruhe grünes Licht gibt, ist ein neuer Prozess am Landgericht Verden möglich.

Das ist der Zeitplan

„Das Verfassungsgericht wird voraussichtlich am 14. oder 15. Januar 2023 eine Entscheidung treffen“, sagte Sara Teufel, Sprecherin des Landgerichts Verden, auf Anfrage der CZ. Wenn die Karlsruher Verfassungsrichter zu dem Ergebnis kommen, dass die Gesetzesänderung verfassungskonform ist, müsse das Schwurgericht in Verden über die Begründetheit des Wiederaufnahmeantrages entscheiden. „Sollte die Kammer dies für begründet erachten, wird ein Hauptverhandlungstermin bekanntgegeben“, erläutert Teufel das Prozedere. Der spektakuläre Prozess in Verden könnte dann im Frühjahr oder Sommer stattfinden.

Vergewaltigt und ermordet

Ismet H. wird verdächtigt, die 17-jährige Frederike von Möhlmann aus Hambühren im Jahr 1981 vergewaltigt und ermordet zu haben. Weil er rechtskräftig freigesprochen wurde, konnte ihm bislang nicht erneut der Prozess gemacht werden, obwohl neue Beweise vorliegen. Nach einer in Berlin beschlossenen Gesetzesänderung wurde H. im Februar 2022 verhaftet. Er kam in Untersuchungshaft, die er in der JVA Celle verbrachte. Im August sollte Prozessbeginn am Landgericht Verden sein.

Ist Gesetz verfassungskonform?

Doch der Justiz-Krimi ging weiter. Die Hamburger Kanzlei Schwenn & Kruse legte Verfassungsbeschwerde ein. Es geht um den im Grundgesetz verbrieften Grundsatz „ne bis in idem“, wonach niemand zweimal in derselben Sache angeklagt werden darf. Der Verdächtige kam unter Auflagen frei, bis über die eigentliche Verfassungsbeschwerde entschieden ist. Ob das neue Gesetz verfassungskonform ist, müsse erst geprüft werden, hieß es in Karlsruhe. Am Verfassungsgericht war die Freilassung des Mannes umstritten. Nur fünf der acht Richterinnen und Richter des zuständigen Senats stimmten dafür, den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen.