Es ist ruhig geworden im Fall Frederike von Möhlmann. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Juli die vorübergehende Freilassung ihres mutmaßlichen Mörders Ismet H. aus der Untersuchungshaft angeordnet hatte, gibt es noch keine Entscheidung, ob das neue Gesetz verfassungskonform ist. Erst wenn Karlsruhe grünes Licht gibt, ist ein neuer Prozess am Landgericht Verden möglich.
Das ist der Zeitplan
„Das Verfassungsgericht wird voraussichtlich am 14. oder 15. Januar 2023 eine Entscheidung treffen“, sagte Sara Teufel, Sprecherin des Landgerichts Verden, auf Anfrage der CZ. Wenn die Karlsruher Verfassungsrichter zu dem Ergebnis kommen, dass die Gesetzesänderung verfassungskonform ist, müsse das Schwurgericht in Verden über die Begründetheit des Wiederaufnahmeantrages entscheiden. „Sollte die Kammer dies für begründet erachten, wird ein Hauptverhandlungstermin bekanntgegeben“, erläutert Teufel das Prozedere. Der spektakuläre Prozess in Verden könnte dann im Frühjahr oder Sommer stattfinden.
Vergewaltigt und ermordet
Ismet H. wird verdächtigt, die 17-jährige Frederike von Möhlmann aus Hambühren im Jahr 1981 vergewaltigt und ermordet zu haben. Weil er rechtskräftig freigesprochen wurde, konnte ihm bislang nicht erneut der Prozess gemacht werden, obwohl neue Beweise vorliegen. Nach einer in Berlin beschlossenen Gesetzesänderung wurde H. im Februar 2022 verhaftet. Er kam in Untersuchungshaft, die er in der JVA Celle verbrachte. Im August sollte Prozessbeginn am Landgericht Verden sein.