Mit einem Freispruch endete am Freitag abend die neue Hauptverhandlung um den Celler Anhalterinnen-Mord vom November 1981: Die 2. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stade hielt die Indizien für nicht ausreichend, um den Angeklagten Ismet H. (24) aus Celle zu verurteilen. Stattdessen sprach es dem Türken eine Entschädigung für mehr als 16 Monate Haft zu. Im Juli 1982 war der Kurde vom Landgericht Lüneburg zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil jedoch aufgehoben.
Bundesgerichtshof hebt Urteil im Mordfall Frederike von Möhlmann auf
Nach dem Ergebnis der neuen Hauptverhandlung sei es nicht gelungen, den Mord an Frederike von Möhlmann (17) aufzuklären, sagte der Vorsitzende Richter Rudolf Eickhoff. Die Schülerin war vier Tage nach ihrem Verschwinden am 8. November 1981 grausam zugerichtet in einem Waldstück bei Hambühren, etwa vier Kilometer von der elterlichen Wohnung entfernt, erstochen aufgefunden worden. Die Indizien, die beim ersten Prozess in Lüneburg wie auch bei dem neuen Verfahren in Stade im Mittelpunkt standen, waren Reifen- und Textilfaserspuren, die am Leichenfundort entdeckt und mit dem Wagen des türkischen Arbeiters in Verbindung gebracht wurden. Die Frage, ob die Kleidung des Mordopfers tatsächlich Kontakt mit dem Inneren des Autos hatte, entwickelte sich zum Angelpunkt der Beweisführung.