Alle Anträge des Verteidigers Deckmann, weitere Zeugen und Gutachten zu hören, Einsicht in Spurenakten der Kriminalpolizei zu nehmen und zur Verfahrenstechnik ihrer Spurensicherung zu befragen, einen Religionsphilosophen zu Fragen des Yesidi-Glaubens hinzuzuziehen und die Akten der kürzlich in unmittelbarer Nähe ermordet aufgefundenen englischen Studentin anzufordern, wurden von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Lüneburg abgelehnt. Der dritte Verhandlungstag im Prozess Ismet H.- der 23jährige kurdische Arbeiter ist der Vergewaltigung und des Mordes an der 17jährigen Schülerin Frederike von Möhlmann angeklagt - galt am Vormittag weiteren Zeugenvernehmungen und am Nachmittag den Plädoyers des Staatsanwaltes Maatz, des Nebenkläger-Vertreters Dr. Kerstan und des Verteidigers Deckmann. Lebenslänglich oder Freispruch - das Gericht, bestehend aus dem Vorsitzenden Richter Diederichs, den Richtern Bredlow und Kruse, einer Hausfrau aus Lüneburg und einem Arbeiter aus Adendorf, hat sich für seinen Urteilssprach bis heute Vormittag 11 Uhr Bedenkzeit Vorbehalten.
Reiner Indizienprozess vor dem Amtsgericht Celle im Mordfall Frederike
Es ist ein reiner Indizienprozess, der hier seit drei Tagen im Amtsgericht Celle unter unvermindert starkem Publikumsandrang aufgerollt wird. Indizien, die während des Vortrags der Gutachter kaum Zweifel an dem sichergestellten Täterfahrzeug aufkommen ließen und genügend Beweise durch Faserspuren an den Kleidungsstücken der Ermordeten für die Tatsache lieferten, dass Frederike mit diesem Fahrzeug gefahren sein müsste. (Über die Gutachten berichtete die CZ in ihren Ausgaben von Dienstag und Mittwoch). Wie weit die Aussagen der Zeugen zu Gunsten oder zu Lasten des Angeklagten verliefen, wurde in den Plädoyers deutlich.
Der Staatsanwalt rekonstruierte noch einmal das Geschehen in den Abendstunden des 4. November 1981, in denen Frederike als Anhalterin vermutlich in der Bahnhofstraße in den Wagen ihres Mörders einstieg, der sie am Bruchweg in der Gemarkung Hambühren zunächst vergewaltigte und etwa 30 Minuten später bestialisch erstach. Er war der erste Mann, der sich ihr körperlich genähert hatte, und der letzte.
Frederike von Möhlmann fährt per Anhalter nach Hause
Entgegen den Anordnungen ihrer Mutter und entgegen ihrer sonstigen Vorsicht wagte Frederike an diesem kalten, regnerischen Abend nach der Chorprobe mit der Stadtkantorei die Heimfahrt per Autostopp. Einen Freund der Familie, der sie sonst abends nach Veranstaltungen heimfuhr, hatte sie nicht erreichen können, Busse fuhren nur bis 19 Uhr. Nach der Vergewaltigung, die sie zwangsweise und trotz ihres Unwohlseins über sich hatte ergehen lassen, hatte sie ihre Oberbekleidung in Ordnung gebracht und war offensichtlich im Begriff, ihre weiße Latzhose hochzuziehen. Die Schnürbänder waren noch nicht gebunden, an ihren Strümpfen klebte Waldboden — da plötzlich muss sie zu flüchten versucht haben.
Frederike mit mehreren Messerstichen getötet
Der Täter versetzte ihr daraufhin mit einem ca. 15 Zentimeter langen Messer mehrere Stiche in den Rücken und in die Brust. Einer davon traf den linken Herzbeutel, zwei Stiche gingen in die linke Lunge, sieben in die rechte Hüfte, drei in die rechte Niere, zwei in die Leber, zwei in die Bauchdecken, zwei Durch-stichverletzungen am linken Oberarm und am linken Unterarm schließlich eine 22 Zentimeter lange Schnittverletzung von Ohrläppchen zu Ohrläppchen bis auf die Wirbelsäule. Fünf Minuten nach den ersten Stichen wird sie hingefallen sein, bereits diese ersten Stiche waren tödlich. Dennoch muss es zwischen Opfer und Täter noch zu einem kurzen Kampf gekommen sein.
Die Reifenspuren, so der Staatsanwalt, seien eindeutig identifiziert und zeigten Übereinstimmung mit den Reifen am Auto des Angeklagten. Die erste Faserübereinstimmung an der Garderobe von Friederike und an den Kissen, Teppichen und Schonbezügen aus Imitatfell im Fahrzeug seien ebenfalls unverwechselbare Merkmale. Die vom Verteidiger kritisierte Verpackungsart der Asservate halte er für unerheblich. Alle Ermittlungen deuten nach seiner Meinung auf die Täterschaft des Angeklagten: „Fahrzeugspuren, Sitzfellspuren, Teppichspuren und Sitzkissenspuren schließen jeden Zweifel aus, zumindest, dass das Opfer mit diesem Fahrzeug gefahren sein muss.”
Dass keine Spuren an der Kleidung des Angeklagten gefunden wurden, begründete Staatsanwalt Maatz damit, dass fast zwei Monate bis zur Festnahme vergangen waren und man gar nicht wusste, ob es sich bei der beschlagnahmten Kleidung um die des Angeklagten oder die seines Bruders handelte. Aufgrund der widersprüchlichen Zeugenaussagen sieht es der Staatsanwalt als erwiesen an, dass der Teppich bereits vor der Mordnacht in dem Wagen gelegen hat und nicht erst seit dem 7. November, drei Tage später. Die Widersprüche des Angeklagten seien nicht aufgrund der Zeit des Nachdenkens in der Untersuchungshaft entstanden; Stück für Stück zerpflückte der Staatsanwalt auch die anderen Zeugenaussagen.
Ist der Besitzer des Fahrzeugs auch der Täter?
Aufgrund seiner eigenen und zahlreicher anderer Zeugenaussagen habe Ismet H. ein nahezu inniges Verhältnis zu seinem Auto gehabt, sagte der Staatsanwalt. Er habe es nie ausgeliehen und im Übrigen habe ja auch niemand aus seinem Verwandten- und Bekanntenkreis damit fahren können, jedenfalls sei niemand im Besitz eines Führerscheins. Einen Schlüssel trug H. bei sich, einer lag in der Dachkammer. Aufbruchspuren fanden sich auch nicht an dem Fahrzeug. Während der Angeklagte behauptet, das Auto habe zur Tatzeit auf dem Privatparkplatz gestanden, sei es den anderen vor der Haustür parkend aufgefallen.
Antrag der Staatsanwaltschaft auf lebenslänglich
Für den Staatsanwalt gibt es keinen anderen Täter als Ismet H. Er beantragte für die Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und für den Mord - die Tatsachen „Grausamkeit“ und „Verdeckungsabsicht sind für den Paragrafen 211 gegeben — lebenslänglichen Freiheitsentzug. Ismet H. nahm die Übersetzung dieses Antrags mit der gleichen Ruhe und Gelassenheit hin, mit der er den gesamten Prozess verfolgte.