Die Polizei hat einen Motorroller in Hambühren gestoppt. Der Grund: Zwischen dem Fahrer und seiner Beifahrerin saß auf der Sitzbank verbotenerweise noch ein Kleinkind.
Junge Frau trägt nur Fahrradhelm
Wie die Polizei am Donnerstag mitteilte, wurde eine Zivilstreife am Dienstag gegen 13.45 Uhr auf Nienburger Straße auf das Dreiergespann aufmerksam. Bei der Kontrolle des 47-jährigen Fahrers entdeckten die Polizisten dann das fast einjährige Kind. Erlaubt sind auf dem 300-Kubikzentimeter-Roller nur zwei Personen. Darüber hinaus trug die 25-jährige Beifahrerin lediglich einen Fahrradhelm. Gegen den 47-Jährigen wurde ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Zahl der Sitzplätze vorgeschrieben
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auf einem Motorrad grundsätzlich ein geeigneter Schutzhelm zu tragen ist. Der Schutzhelm ist geeignet, wenn er mindestens die ECE Norm 22.05 erfüllt. Zudem ist ein Motorrad nur zur Mitnahme so vieler Personen gedacht, wie auch Sitzplätze, Fußrasten und Haltemöglichkeiten vorhanden sind. Aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1, unter dem Punkt S.1, ist die Anzahl der Sitzplätze notiert. In der Regel sind auf einem Motorrad nur zwei Sitzplätze vorhanden.