Polizeikontrolle

Pärchen mit Kleinkind auf Motorroller unterwegs

Das war wohl eine Person zu viel auf dem Gefährt: Die Polizei hat ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen einen 47-jährigen Rollerfahrer eingeleitet.
  • Von Sven Weißer
  • 11. Mai 2023 | 12:41 Uhr
  • 11. Mai 2023
Die Polizei wurde bei einer Kontrolle auf das Kleinkind aufmerksam.
  • Von Sven Weißer
  • 11. Mai 2023 | 12:41 Uhr
  • 11. Mai 2023
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Hambühren.

Die Polizei hat einen Motorroller in Hambühren gestoppt. Der Grund: Zwischen dem Fahrer und seiner Beifahrerin saß auf der Sitzbank verbotenerweise noch ein Kleinkind.

Junge Frau trägt nur Fahrradhelm

Wie die Polizei am Donnerstag mitteilte, wurde eine Zivilstreife am Dienstag gegen 13.45 Uhr auf Nienburger Straße auf das Dreiergespann aufmerksam. Bei der Kontrolle des 47-jährigen Fahrers entdeckten die Polizisten dann das fast einjährige Kind. Erlaubt sind auf dem 300-Kubikzentimeter-Roller nur zwei Personen. Darüber hinaus trug die 25-jährige Beifahrerin lediglich einen Fahrradhelm. Gegen den 47-Jährigen wurde ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Zahl der Sitzplätze vorgeschrieben

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auf einem Motorrad grundsätzlich ein geeigneter Schutzhelm zu tragen ist. Der Schutzhelm ist geeignet, wenn er mindestens die ECE Norm 22.05 erfüllt. Zudem ist ein Motorrad nur zur Mitnahme so vieler Personen gedacht, wie auch Sitzplätze, Fußrasten und Haltemöglichkeiten vorhanden sind. Aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1, unter dem Punkt S.1, ist die Anzahl der Sitzplätze notiert. In der Regel sind auf einem Motorrad nur zwei Sitzplätze vorhanden.