Missbrauch von Kindern

Ehemaliger Schwimmtrainer legt Revision ein

Der 74-jährige Faßberger, der wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs verurteilt worden ist, hat Revision eingelegt.

  • Von Christopher Menge
  • 08. Mai 2023 | 14:44 Uhr
  • 08. Mai 2023
Gegen das Urteil des Landgerichtes Lüneburg hat der verurteilte S. Revision eingelegt.
  • Von Christopher Menge
  • 08. Mai 2023 | 14:44 Uhr
  • 08. Mai 2023
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Faßberg.

Der ehemalige Hermannsburger Lehrer S., der wegen schweren sexuellen Missbrauchs in vier Fällen und wegen einfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 69 Fällen, verurteilt worden ist, hat Revision eingelegt. Das Landgericht Lüneburg hatte den 74-Jährigen aus Faßberg Ende April zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt. In die Gesamtstrafe war die Verurteilung des Amtsgerichts Celle im Jahr 2021 wegen Kindesmissbrauchs einbezogen worden. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig, bestätigte eine Justizsprecherin am Montag in Lüneburg.

Schwimmtrainer wegen Kindesmissbrauchs verurteilt

Die Anklage hatte dem früheren Schwimmtrainer und Betreuer von Ferienfreizeiten vorgeworfen, in 84 Fällen Kinder im Alter zwischen 8 und 13 Jahren missbraucht zu haben. 73 Fälle konnten ihm schließlich nachgewiesen werden. „Das ist nur ein Teil der Taten, die Sie tatsächlich begangen haben“, sagte die Vorsitzende Richterin Lidia Mumm bei der Urteilsverkündung zu S..

2007 aus dem Schuldienst entfernt

Der ehemalige Lehrer, der 2007 wegen ähnlicher Vorwürfe aus dem Schuldienst entfernt worden war, hatte die Taten zwischen Juli 1996 und 2001 begangen. Für die beiden angeklagten Taten in Wathlingen und Lachendorf in den Jahren 2015 und 2016 war S. nicht verurteilt worden. Die Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs spielten sich alle in Hermannsburg ab. Im Nachgang an Ferienfreizeiten hatte S. Kinder zu sich nach Hause eingeladen, um mit ihnen sexuelle Handlungen durchzuführen.

Bei Revision wird Urteil auf Rechtsfehler geprüft

Bei einer Revision wird nicht der Inhalt des Urteils neu geprüft, sondern es geht um die Frage, ob es Rechtsfehler gegeben hat.