Muss ich etwas berappen, wenn vor meiner Haustür die Straße saniert wird – und vor allem: wie viel? Solche Gedanken treiben nicht nur Otto Normalverbraucher in Celle und den Landkreis-Gemeinden um, sondern auch die Politik. Diese hat in der Residenzstadt selbst entschieden, dass bis Ende 2023 keine Baumaßnahmen angegangen werden sollen, die Straßenausbaubeiträge (Strabs) für die betroffenen Anwohner verursachen würden.
Die Hoffnung dahinter: Eine etwaige neue Landesregierung – gewählt wird diesen Oktober – hat die entsprechende Satzung dann ohnehin ausgesetzt. Anders läuft es bis dahin etwa in Hermannsburg, wo die Bewohner nach Beschluss des Gemeinderates Südheide weiter mitzahlen müssen. Hier geht es um die anstehenden Sanierungen von Bahnhofstraße und Wilhelm-Ottermann-Weg.
Strabs: Faßberg fordert fairere Kostenverteilung vom Land
Auch in Faßberg werden die Dinge weiter so gehandhabt, allerdings nicht zur Zufriedenheit des dortigen Rates. Die Strabs hätten "in den vergangenen Jahren immer wieder zu Ärger geführt", was zum Teil sogar in Gerichtsverfahren mündete, heißt es dazu. Faßbergs Politik um Bürgermeisterin Kerstin Speder und die Fraktionsspitzen hat, nachdem ein erster Versuch 2019 gescheitert war, im vergangenen März eine weitere Resolution an Niedersachsens Staatskanzlei geschickt.
Hier wird nicht auf etwaige Daten geschielt, sondern geschlossen gefordert, und zwar das Ende der Strabs samt Schaffung gesetzlicher Grundlagen für eine "Ersatz-Finanzierung". Alternativ: zumindest eine Teilbeteiligung des Landes an den Ausbaukosten, um "bessere Abgabengerechtigkeit für die Betroffenen" zu schaffen. Eine komplette Eigenfinanzierung durch die Gemeinde oder wiederkehrende Zahlungen seitens der Bürger kämen – gerade auch mit Blick auf die steigenden Baukosten – nicht in Frage.
Strabs-Antwort vom Land: "Viel geschrieben, nichts gesagt"
Nun ist die Antwort aus Hannover in der Südheide eingetroffen. In dem Zweiseiter, der der CZ vorliegt, heißt es vom Innenministerium: "Die Erhebung von Beiträgen für den Straßenausbau ist grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig." Seitens des Landes sehe man daher, wie schon 2019, "keine Veranlassung, den Kommunen die Erhebung zu verwehren".