Für den Burgdorfer Rüden "GW950m" gibt es aktuell wieder eine Abschussgenehmigung. Die Deutsche Presseagentur hatte das mit Verweis auf eine Behördensprecherin der Region Hannover zuerst berichtet. Die Behörde hat die "Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für einen Wolf" auf ihrer Homepage bekannt gemacht. Demnach wurde die Genehmigung zum Abschuss des Wolfes bereits im Oktober erteilt, sie soll bis zum 31. Januar laufen. Eine erfolgreiche Entnahme wurde bisher nicht gemeldet.
Wie eine Sprecherin der Region Hannover auf CZ-Anfrage mitteilte, war die Abschussgenehmigung zuletzt ausgesetzt, nachdem am 3. Januar ein Wolf überfahren worden war. Da es sich hier aber nicht um den Wolf gehandelt habe, der zum Abschuss freigegeben worden war, ist die Abschussgenehmigung wieder in Kraft. Ob das überfahrene Tier aus dem Burgdorfer Rudel stammt, wollte die Sprecherin nicht sagen.
Der Antrag zum Abschuss des Problemwolfes wurde nach Angaben der Region Hannover am 31. August gestellt - und somit vor dem Riss des Ponys von Ursula von der Leyen am 2. September. Als Verursacher wurde hier GW950m identifiziert.
Verfassungsgericht Oldenburg kassiert Abschussgenehmigung für Wolfsrudel
Zuletzt hatte das Verfassungsgericht Oldenburg die Abschussgenehmigung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für Wölfe aus dem Friedeburger Rudel in der Nähe von Jever kassiert. Nach Auffassung der Richter ist die Begründung des Landes Niedersachsen für den Abschuss nicht durch das Bundesnaturschutzgesetz gedeckt. Es könnten nicht andere Wölfe eines Rudels zum Abschuss freigegeben werden, wenn Nutztierrisse einem bestimmten Tier genetisch zuzuordnen seien, teilte das Gericht Ende Oktober mit.
In der Region Hannover war genau das im April 2021 passiert. Die Abschussgenehmigung lag zu diesem Zeitpunkt für den Rüden "GW950m" vor, die Fähe "GW1423f" sollte ab 1. Juli (wieder) abgeschossen werden dürfen. Getötet wurde aber schließlich eine andere junge Wölfin des Rudels. Nach Auffassung des Landes Niedersachsens war diese Entnahme trotzdem "nach dem Bundesnaturschutzgesetz vollumfänglich gedeckt".