Staatsanwalt Bernd Kolkmeier sah den Angeklagten des Mordes und der Vergewaltigung überführt. Olaf Weinert habe die 59-jährige Rentnerin Ruth Buchelt aus Celle aus einer erbarmungslosen und rücksichtslosen Gesinnung heraus erwürgt, um die vorangegangene Vergewaltigung und Körperverletzung zu verdecken. Kolkmeier sagte in seinem Plädoyer, „unter Anwendung brutalster Gewalt“ habe der Angeklagte die verheiratete Rentnerin nach einem gemeinsamen Gaststättenbesuch in Celle zum Geschlechtsverkehr gezwungen.
Staatsanwalt: Olaf W. tötete Ruth Buchelt "aus Angst vor Entdeckung"
„Er erwürgte sie aus Angst vor Entdeckung und zerlegte die Leiche später fachgerecht, um sie transportabel zu machen und eine Identifizierung zu erschweren.“ Der Kopf sei bis heute nicht gefunden worden. Der Torso tauchte im Elbe-Seitenkanal bei Gifhorn auf. Weinerts Darstellung, wonach die Frau ihn mit Kniffen, Bissen und Kratzen sexuell anregte und ihn dominierte, folgte der Ankläger nicht. „Diese Version steht im krassen Widerspruch zum Wesen des Opfers, wie es Zeugen geschildert haben."