Nutzungsverbot wegen räumlicher Nähe zu Goslar
Was auf die Zustellung der Unterlassungserklärung folgte, kann Wehmeier dagegen nicht verstehen. "Ich habe alles versucht. Ich habe Kontakt aufgenommen mit der Goslarer Marketingagentur und habe ihnen meine Situation geschildert", erzählt er. "Ich habe zunächst gefragt, ob ich die Lizenz für den Namen nachträglich erwerben kann, da ich ja keine böse Absicht verfolgt habe." Die Antwort: Normalerweise geht das, aber nicht in Celle. Die Entfernung zu Goslar sei zu gering. Ein "Celler Weihnachtswald" würde zu sehr in Konkurrenz zum Harzer Original stehen. Eine Farce für Wehmeier: "Das ist doch völliger Blödsinn. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass unser kleiner Markt am Stadtpalais irgendjemanden mit dem Plan nach Goslar zu fahren, davon abhält."
Nicht die erste Klage der Goslar Marketing GmbH
Dass es nicht das erste Mal sein dürfte, dass die Goslar Marketing GmbH eine Unterlassungserklärung rausgegeben hat, liegt auf der Hand. "Ich hab ja im Vorfeld gegoogelt und bin auf viele Weihnachtswälder in ganz Deutschland gestoßen", sagt Wehmeier. "Die müssen sie ja alle verklagt haben." Die Goslar Marketing GmbH selbst bestätigt, dass man bislang "in jeglichem Rechtsverkehr die Marke durchgesetzt hat und dabei keinerlei Probleme hatte".