Als der Verteidiger bemerkte, dass sich ein Pressevertreter im Saal befindet, beantragte er sogleich, dass die Öffentlichkeit während der Vernehmung seines Mandanten ausgeschlossen wird. Der Vorsitzende Richter gab dem nach kurzer Beratung mit den Schöffen statt – was angesichts der Vorwürfe, mit denen sich der Angeklagte konfrontiert sah, ein womöglich nachvollziehbarer Schritt war.
Der Celler musste sich vor dem Amtsgericht nämlich wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte (bei Zweiterem sind die "Darsteller" zwischen 14 und 17 Jahren alt) verantworten. Hierbei ging es um Dateien – Bilder und Videos – in dreistelliger Gesamtzahl auf vier unterschiedlichen Geräten, die die Polizei bei der Durchsuchung seiner Wohnung sichergestellt hat.
Instagram: 22-Jähriger Celler lädt einschlägiges Bild hoch
Ausschlaggebend dafür und somit auch für den nun stattgefundenen Prozess war, dass der Angeklagte – wegen "kleinerer Jugenddelikte" bereits gerichtlich bekannt – im Juni 2020 ein einschlägiges Foto auf der Internet-Plattform Instagram hochgeladen haben soll.
Inhaber des Smartphones, von dem das der polizeilichen Untersuchung zufolge passierte, war zwar sein Vater, das Ganze erfolgte jedoch unter einem dem heute 22-Jährigen gut zuzuordnenden Nutzernamen.
Instagram-Fall landet über Kanada bei Celles Polizei
Das Gericht kaufte ihm dann auch nicht die Version ab, der "Upload" sei versehentlich passiert, als er zwei Smartphones miteinander synchronisierte und die Datei (sowie weitere) auf das andere Telefon übertragen wurden. Zugute hielt der Vorsitzende dem Celler unterdessen, dass es seitdem nicht mehr zu Vorfällen dieser Art gekommen sei.