Auch Drogen im Spiel

Mit falschen Fünfzigern ertappt: Amtsgericht verurteilt Celler zu Bewährungsstrafe

Mit einem Bündel gefälschter 50-Euro-Scheine wurde ein Celler im vergangenen Juni im Inkognito erwischt. Das Amtsgericht verurteilte ihn nun zu einer Bewährungsstrafe – bei der auch Drogen und Wurfsterne eine Rolle spielen.

  • Von Marius Klingemann
  • 17. Mai 2023 | 10:47 Uhr
  • 17. Mai 2023
Ein Celler wollte in der Diskothek "Inkognito" mit einem gefälschten 50-Euro-Schein bezahlen – das flog allerdings sofort auf. Unter anderem deswegen musste sich der Mann nun vor dem Amtsgericht verantworten. 
  • Von Marius Klingemann
  • 17. Mai 2023 | 10:47 Uhr
  • 17. Mai 2023
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Celle.

Mit dem nicht als Kompliment gemeinten Prädikat „abenteuerlich“ versah der Vorsitzende Richter die ein oder andere Aussage eines Cellers, der sich wegen verschiedener Delikte nun vor dem Amtsgericht verantworten musste. Das kurioseste Beispiel: Im vergangenen Juni tauchte der Mann während einer Partynacht in der Diskothek „Inkognito“ in Westercelle auf – ausgestattet mit einem Bündel 50-Euro-Scheine, die sich allesamt als Fälschungen herausstellen sollten.

Und darüber hinaus offenbar keine besonders guten: „Gleich gemerkt, dass da etwas nicht stimmen kann“ habe nämlich eine Thekenkraft, bei der der Angeklagte am fraglichen Abend ein Getränk kaufen wollte und die vor Gericht jetzt als Zeugin zu Wort kam. „Ich habe ihn damit konfrontiert, dass das Geld doch wohl gefälscht sei. Er hat darauf aber nicht großartig reagiert.“ Die Angestellte rief daraufhin die Inkognito-Sicherheitsleute, „damit war die Sache für mich auch wieder erledigt“.

Inkognito: Celler taucht mit falschen Fünfzigern auf

Das gilt nicht für den betroffenen Celler, der bei seiner Vernehmung angab, mit „großen Scheinen“ in der Diskothek erschienen zu sein, die dort nicht akzeptiert wurden und die er deshalb wechseln musste. Dafür habe sich vor der Tür ein „mir unbekannter“ Taxi-Gast angeboten und im Tausch schließlich Fünfziger, insgesamt 16 Stück, übergeben – von denen er eben angenommen habe, dass sie echt seien.

Diese Version glaubte ihm der Vorsitzende jedoch nicht, sondern unterstellte zu jeder Zeit das „volle Bewusstsein“ über die mitgeführten Fälschungen. Unklar blieb dann allerdings, wie beziehungsweise mit welchem Geld der Angeklagte vor dem Theken-Fall ins Inkognito reingekommen ist – die falschen Fünfziger hätten schließlich auch schon am Eingang auffallen müssen. Das spiele, so der Richter, für die Tat-Gesamtbetrachtung aber „keine größere Rolle“.

Mit 35 Gramm Marihuana und über 5000 Euro erwischt

Der Mann war schon im November 2021 auffällig geworden, als ihn die Polizei an der Wohnung eines Bekannten mit 35 Gramm Marihuana erwischte. Die Drogen soll der andere, als die Beamten zur Durchsuchung bei ihm auftauchten, aus dem Fenster geschmissen haben – der Celler gab jetzt an, dass er das „Zeug“ später nur habe wiederbringen wollen. „Nicht unbedingt wahrscheinlich, jedoch auch nicht ausgeschlossen“, urteilte der Richter dazu.

Sicher ist, dass die Polizisten an jenem Tag schließlich auch den Celler kontrollierten und in seiner Tasche Bargeld in Höhe von über 5000 Euro fanden. Ob das aus Drogenverkäufen stammte, war im Zuge der Ermittlungen nicht zweifelsfrei nachzuweisen, auch wenn die Stückelung – hauptsächlich mit 200-Euro-Scheinen – „szenetypisch“ gewesen sei.

Verbotene Wurfsterne "eben mal im Internet bestellt"?

Dass der Angeklagte im Drogengeschäft tätig war, zeigten derweil WhatsApp-Chatprotokolle, in denen der Gesprächspartner nachfragte, ob er „mal was mitbringen“ könne. So wurde der Celler im August vergangenen Jahres erneut erwischt, dieses Mal an der Pfennigbrücke und mit knapp vier Gramm Marihuana sowie Amphetaminen und Tabletten.

In der Folge durchsuchte die Polizei auch seine Wohnung – und fand dort zwei verbotene Wurfsterne. Die habe er sich „halt mal im Internet bestellt“, die Unbedarftheit dabei kaufte ihm das Gericht aber erneut schwerlich ab. Ein weiteres Problem: Der Mann war zu diesem Zeitpunkt bereits vorbestraft, nachdem er am Amtsgericht – wegen Drogenbesitzes – zu einer Zahlung von 15 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt worden war.

Amtsgericht: Celler bekommt acht Monate auf Bewährung und Geldstrafe

Die Staatsanwältin forderte für die Gesamtheit der beschriebenen Taten schließlich eine weitere Strafe, nun über ein Jahr und drei Monate zur Bewährung. Der Verteidiger des Cellers plädierte hingegen auf eine Bewährungsstrafe von vier Monaten.

Der Vorsitzende verhängte schlussendlich acht Monate mit einer Bewährungszeit von drei Jahren, dazu kamen eine Strafzahlung von 55 Tagessätzen à 15 Euro sowie 60 Stunden Arbeitsdienst. Dem Angeklagten hielt er bei der Beurteilung zugute, dass dieser sein Leben nach Sucht und Arbeitslosigkeit jetzt „in den Griff bekommen will“ und im Herbst eine schulische Ausbildung startet.