Celle Stadt

Finanzamt fordert Umsatzsteuer-Nachzahlungen von Celler Sportvereinen

Die Celler Rasensportvereine müssen auf städtische Zuschüsse zur Platzpflege Umsatzsteuer zahlen. Doch nicht jeder Kassenwart hat die 19-prozentige Abgabe auch im Steuerbescheid angegeben - wohl auch aus Unwissenheit. Einigen Klubs flatterten jetzt Nachzahlungsbescheide teilweise in fünfstelliger Euro-Summe ins Haus.

  • Von Heiko Hartung
  • 04. Mai 2018 | 15:08 Uhr
  • 09. Juni 2022
Das Finanzamt schaut den Kassenwarten der Celler Sportvereine verstärkt auf die Finger
  • Von Heiko Hartung
  • 04. Mai 2018 | 15:08 Uhr
  • 09. Juni 2022
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Celle Stadt.

Die Celler Rasensportvereine haben eine weitere finanzielle Belastung zu schultern: Nachdem der städtische Plan, den Klubs ihre Sportanlagen in Eigenregie zu übertragen, zu Mehrausgaben führen wird, hat in den vergangenen Monaten auch noch das Finanzamt zugeschlagen. „Wir haben einen fünfstelligen Betrag an Umsatzsteuer nachzahlen müssen“, bestätigt etwa Ingold Blume, Vorsitzender vom SC Wietzenbruch, der CZ auf Anfrage.

Die zum Teil über Jahre rückwirkend zu zahlenden Forderungen des Fiskus‘ sind Folge der derzeit gängigen Sportförderpraxis der Stadt Celle. Diese überweist den Sportvereinen unter anderem Zuschüsse zur Pflege und Unterhaltung ihrer Sportheime und -plätze, etwa für Platzwarte und Reinigungskräfte. Auf diese Leistung wird 19 Prozent Umsatzsteuer fällig – die aber von einigen Vereinen zum Teil über Jahre hinweg nicht ans Finanzamt abgeführt wurde.

Rund um den Jahreswechsel flatterten den Kassenwarten vermehrt Zahlungsbescheide ins Haus. „Das ist ärgerlich und reißt auf einen Schlag ein größeres Loch in die Vereinskassen“, sagt Wietzenbruchs Vereinschef Blume. Er habe Widerspruch beim Finanzamt eingelegt, der sei abgelehnt worden. „Wir haben die Nachzahlung inzwischen abgeführt.“

Aber warum müssen gemeinnützige Vereine überhaupt Umsatzsteuer zahlen? „Überlässt eine Kommune einem Sportverein einen Sportplatz und beteiligt sie sich an den Kosten, die dem Verein durch die Platzpflege entstehen, fällt Umsatzsteuer an“, erklärte der Landessportbund (LSB) Niedersachsen bereits im September 2015 in einem Rundschreiben, das vor einem Jahr erneut verschickt wurde. Weiter heißt es dort: „Die Umsatzsteuer beträgt 19 Prozent, weil auch ein Garten- und Landschaftsbau-Betrieb den Platz pflegen könnte.“ Und der wäre schließlich auch umsatzsteuerpflichtig.

Unwissenheit bei den betroffenen Vereinsfunktionären lässt Sigrid Müller, Geschäftsführerin des Kreissportbunds (KSB) Celle, deshalb auch nicht gelten. „Dieses Rundschreiben haben wir seinerzeit an die Vereine weitergeleitet. Vielleicht haben es nicht alle verinnerlicht.“ Ein Vorwurf, den Blume zurückweist: „Der LSB hat die Vereine nicht genügend sensibilisiert, das Schreiben hat nicht ausreichend wachgerüttelt“, so der SC-Vorsitzende. Er habe von Vereinen in Hannover gehört, die dadurch in eine insolvenzbedrohende Lage getrieben worden seien. „So eine Steuerpolitik kann nicht im Sinne des Staates sein“, sagt Blume zu der bundesweiten Problematik.

Existenzbedrohend ist die Situation in Wietzenbruch genauso wenig wie beim MTV Eintracht Celle. Dessen Geschäftsführer Torben Schiewe weist zwar das Gerücht, sein Klub habe jüngst mehr als 33.000 Euro Umsatzsteuer nachzahlen müssen, ins Reich der Fabel. „Aber auch uns hat es ordentlich erwischt. Das Finanzamt nimmt obendrein noch sechs Prozent Zinsen. Wir mussten unsere Rücklagen angreifen. Ärgerlich, das Geld hätten wir lieber in unsere Sportstätten gesteckt“, so Schiewe. Sein Verein hat rückwirkend für die Jahre 2012 bis 2016 ebenfalls eine fünfstellige Summe nachgezahlt. Immerhin: „Bei uns ist kein hauptamtlicher Job in Gefahr, und um eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge kommen wir in diesem Jahr auch herum. Trotzdem sind die Sportler die Leidtragenden.“

Der MTV Eintracht hat die Steuernachforderung sogar der Stadt Celle in Rechnung gestellt. Doch im Rathaus winkte man gleich ab – zu Recht: „Es handelt sich (bei den Zahlungen der Stadt, die Red.) nicht um einen leistungsunabhängigen echten Zuschuss, sondern um ein Entgelt für die Leistungen des Vereins. Die Versteuerung erfolgt dann durch den Unternehmer, sprich: den Verein“, erklärt Celles Finanzamt-Vorsteher Guido Sohn. Auch die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von sieben Prozent komme nicht in Betracht.

Wie kann sichergestellt werden, dass die finanziellen Unterstützungen der Stadt künftig in voller Höhe bei den Vereinen landen, ohne das Vater Staat die Hand aufhält? Der Landessportbund rät Kommunen, den Vereinen „losgelöst von vertraglichen Regelungen“ Fördermittel zukommen zu lassen. Dann unterlägen die Gelder grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer. Ob der Verein die Fördermittel dann trotzdem für die Platzpflege verwendet, „ist aus umsatzsteuerlicher Sicht unerheblich“, so LSB-Vorstandsvorsitzender Reinhard Rawe.

Diesen Weg will auch die Stadt Celle gehen – unter anderem mit der geplanten Neufassung der Sportförderrichtlinie. „Die Umsatzsteuernachzahlungen der Sportvereine ist ein leidiges Thema, das wir lösen wollen“, sagt Sportamtsleiter Dirk Nothdurft. Ein Ansatz könnte die von Oberbürgermeister Jörg Nigge angeregte Jugendförderung sein. „Wir wollen schließlich, dass das Geld dahin fließt, wo es hingehört: in die Vereinskassen und nicht ans Finanzamt“, so Nothdurft. Die Verwaltung arbeite an einer entsprechenden Vorlage, die der Politik vorgelegt werden soll.

Der Sportausschussvorsitzende Joachim Ehlers schlägt in die selbe Kerbe: „Ziel muss sein, die Sportvereine künftig vor dieser Belastung zu bewahren“, meint der CDU-Politiker, der darauf drängt, eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe zu bilden, die sich des Themas annimmt.