Dagegen wird die Testpflicht in Kindertagesstätten aufgehoben, wie der Senat am Dienstag mitteilte. Die geänderte Corona-Verordnung gilt bis einschließlich 30. Juni. Der zuständige Ausschuss der Bremischen Bürgerschaft müsse noch zustimmen. Auch die Testpflicht gelte weiterhin in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Asylbewerber-Unterkünften und Gefängnissen, hieß es. Die Isolationsdauer beträgt in Bremen fünf Tage, wenn der oder die Corona-Infizierte keine Symptome hat. Wer mit Symptomen erkrankt sei, müsse 48 Stunden lang symptomfrei sein, bevor die Isolation endet.
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