Der Bergbaukonzern K+S will vorzeitig mit dem Bau der Recyclinganlage an der Kalihalde in Wathlingen beginnen. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat einen entsprechenden Antrag jetzt zugelassen und den Sofortvollzug angeordnet, teilte die Behörde am Donnerstag mit.
20.000 Quadratmeter große Fläche
Die Recyclinganlage dient dazu, die Annahme des für die Haldenabdeckung benötigten Materials zu kontrollieren, es aufzubereiten, zu sortieren und zwischenzulagern. Sie soll auf einer rund 20.000 Quadratmeter großen Fläche an der Süd-Ost-Ecke der Halde, südlich angrenzend an den Steigerring, errichtet werden. Die Zufahrt vom Steigerring zur Recyclinganlage soll so angelegt werden, dass durch das Vorhaben keine Eigentumsflächen Dritter betroffen sind.
Auch eine Tankanlage ist geplant
Für den Bau der Recyclinganlage muss zunächst der Mutterboden abgetragen werden. Im Anschluss soll das Areal planiert und mit Asphalt befestigt werden. Auf dem Areal sind ein Sammelbecken für Regenwasser, Fahrzeugwaagen, Werkstatt- und Sozialbereiche sowie eine Tankanlage geplant.
LBEG: Es gibt ein öffentliches Interesse
Der vorzeitige Baubeginn für die Recyclinganlage – noch während des aktuell laufenden Planfeststellungsverfahrens – konnte zugelassen werden, da laut LBEG sowohl ein öffentliches Interesse als auch ein berechtigtes Interesse des Unternehmens bestünden. Das Gesamtvorhaben der Haldenabdeckung sei im öffentlichen Interesse, weil die Abdeckung die salzhaltigen Haldenwassereinträge in das Grundwasser minimiere. Angesichts der zu erwartenden langen Verfahrensdauer bestehe auch das berechtigte Interesse von K+S an einer Beschleunigung des Vorhabens, so das LBEG.
Gute Nachrichten für K+S
Eine weitere Voraussetzung für die Zulassung des vorzeitigen Beginns ist die Prognose, dass K+S grundsätzlich mit einer Genehmigung für das Gesamtvorhaben „Haldenabdeckung“ rechnen könne, teilte die Behörde weiter mit. Bei dieser Prognose seien die vorliegenden Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren berücksichtigt worden. Bei der Zulassung des vorzeitigen Beginns handele es sich aber nicht um eine Vorentscheidung über das Gesamtvorhaben, da eine abschließende Entscheidung erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens getroffen werde. Falls das Gesamtvorhaben nicht planfestgestellt wird, ist das Unternehmen verpflichtet, den früheren oder einen gleichwertigen Zustand wiederherzustellen.