Celle-Landkreis

Straßenverkehrsamt Celle warnt: Verstoß anderen anzulasten kein Kavaliersdelikt

"Ich war das nicht, mein Vater ist gefahren" – mit solchen oder ähnlichen Aussagen versuchen im Jahr etwa zehn Fahrzeugführer, einen Bußgeldbescheid vom Landkreis Celle gegen sich abzuwenden. Immer wieder erleben die Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes, dass in den Anhörungsverfahren beispielsweise zu Rotlicht-Verstößen oder bei Überschreitungen der Geschwindigkeit vom Halter des Fahrzeugs andere Personen als Fahrer zum Tatzeitpunkt angegeben werden. „Dass jemand anderes als der Halter gefahren ist, kommt natürlich oft vor. Einem anderem Fahrer aber einen Verkehrsverstoß zuordnen zu wollen, obwohl er ihn nicht begangen hat, ist kein Kavaliersdelikt“, betont Bernd Janz, Leiter des Straßenverkehrsamtes.

  • Von Christopher Menge
  • 27. Dez. 2017 | 20:35 Uhr
  • 09. Juni 2022
Nicht alle, die geblitzt werden, geben es zu.
  • Von Christopher Menge
  • 27. Dez. 2017 | 20:35 Uhr
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Dabei ist die Gefahr, dass der Versuch entdeckt wird, sehr hoch. In allen Fällen, in denen der Halter einen anderen Fahrer benennt, fordern die Mitarbeiter grundsätzlich ein Passfoto des Kfz-Halters beim zuständigen Einwohnermeldeamt an. Bei offensichtlichen Unstimmigkeiten der Angaben wird der Halter vom Landkreis Celle bei der Staatsanwaltschaft Celle wegen falscher Verdächtigung eines Dritten angezeigt. Offensichtliche Unstimmigkeiten gibt es zum Beispiel, wenn das Alter der angegebenen Person nicht zu dem Foto passt, das beim Verkehrsverstoß aufgenommen wurde, oder das Tatfoto entgegen der Behauptung doch eine große Übereinstimmung mit dem Passfoto des Halters hat.

Bei der Staatsanwaltschaft wird die Anzeige dann geprüft. „Falsche Verdächtigung eines Dritten“ ist dabei eine Straftat nach Paragraf 164 des Strafgesetzbuches. Der maximale Strafrahmen ist dort, sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, das es sich um einen minderschweren Fall handelt, mit drei Monaten bis fünf Jahren Gefängnis festgelegt oder es wird ein Bußgeld festgesetzt. In den letzten aktuellen Fällen wurden die Urheber dieser Straftaten zu einer Geldbuße im vierstelligen Bereich verurteilt.