Es war eine Entscheidung, bei der es zunächst nur um viel Geld für die 39 Anlieger der Straße Rhienende in Ahnsbeck ging: Die vollständige private Finanzierung eines Straßenausbaus durch die Anlieger ist unzulässig – so der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg. Die Entscheidung ist grundlegend auch für andere Städte und Gemeinden. In den Celler Rathäusern wird die Entscheidung unterschiedlich bewertet.Helfried H. Pohndorf, Bürgermeister der Samtgemeinde Flotwedel, bewertet das Urteil kritisch: Ja, grundsätzlich sei Straßenunterhaltung Angelegenheit der Kommunen, stimmt er der Entscheidung zu. „Wenn es jedoch den erklärten, freiwilligen Bürgerwillen gibt, die Sache in eigene Hände zu nehmen, was kann daran schlecht sein?“, meint der Verwaltungschef.Während Pohndorf das Argument des Gerichts, die günstige Variante sei nicht wirtschaftlich, für nicht schlüssig hält und auf analoge, positive Beispiele in seiner Samtgemeinde verweist, sieht sein Lachendorfer Kollege Jörg Warncke eine kostengünstige Lösung kritischer: „Die Haltbarkeit ist deutlich geringer als bei einem technisch ordnungsgemäßen Ausbau“, sagt Warncke. In einigen Jahren stünde man wieder vor der Frage: Reparieren oder grundlegend erneuern? „Dann könnten die Anlieger einwenden, dass sie bereits für eine Reparaturlösung bezahlt haben und dies bei der Beitragsbemessung berücksichtigt werden müsste.“Bergens Bürgermeister Rainer Prokop kann mit der Lüneburger Entscheidung gut leben. Auch in seiner Stadt habe es „einige Anläufe gegeben, Straßenausbau privat zu organisieren“. An der Uneinigkeit der Anlieger oder der Ablehnung „aus technischen oder rechtlichen Gründen“ seien die Vorhaben aber immer gescheitert. Der Winser Verwaltungschef Dirk Oelmann beurteilt den OVG-Entscheid zweigeteilt: „Einerseits müssen die Straßen den Anforderungen genügen, andererseits kommen vor allem auf die Besitzer großer Grundstücke hohe Kosten zu.“In Ahnsbeck selbst ist Bürgermeister Ulrich Kaiser nach eigenen Angaben „schockiert und enttäuscht“ von der Entscheidung. Er respektiert das Urteil, „doch wollen wir noch die Begründung abwarten. Wir wollen sehen, was noch möglich ist“.Schon vor Jahren waren sich die Anwohner am Rhienende einig, dass sie ihre Straße günstig mit einer neuen Deckschicht sanieren lassen, dafür aber die Kosten von rund 60.000 Euro allein tragen – ein Vollausbau wäre vier Mal teurer. 2009 war ein entsprechender Ratsbeschluss ergangen. Das sei nicht wirtschaftlich, hatte der Landkreis seinerzeit beanstandet, die Gemeinde hatte daraufhin gegen ihn als Kommunalaufsichtsbehörde geklagt. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage abgewiesen, das OVG hat das Urteil nun bestätigt.Carsten Richter
Celle-Landkreis
Straßenausbau: Fall Ahnsbeck spaltet Landkreis Celle
Die vollständige Privatfinanzierung eines Straßenausbaus in Ahnsbeck ist unzulässig. So hat es das Oberverwaltungsgericht entschieden. Das hat Folgen auch für andere Kommunen. Die Reaktionen im Landkreis Celle fallen unterschiedlich aus.

Kaputte Straßen,wie hier in Ahnsbeck, sind ein - vertrauter Anblick in vielen Städten und Gemeinden.
| Foto: Peter Müller (Archiv)
Celle-Landkreis.