Die Akten stapeln sich, die Arbeit ist kaum in der vorgegebenen Zeit zu schaffen und hinter jedem Fall verbirgt sich ein menschliches Schicksal. Wenn Menschen aufgrund ihrer Lebenssituation oder beispielsweise einer Demenzerkrankung oder psychischen Störung nicht mehr in der Lage sind, sich selbst rechtlich zu vertreten, springen Betreuungsvereine ein. Sie kümmern sich um die Betroffenen, helfen bei Behördengängen, regeln die Finanzen und beispielsweise den Einzug ins Altenheim.
Viele Betreuungsvereine bangen allerdings um ihre Existenz, da die Vergütungssätze seit 2005 nicht mehr angepasst wurden. Auch der Celler Betreuungsverein des Sozialverbands Deutschlands (SoVD) fordert eine Gesetzesänderung und mehr Geld „für die wichtige Arbeit, die die Mitarbeiter leisten“, erklärt Geschäftsführer und Vereinsbetreuer Heiko Prier. Die Vergütungssätze seien nicht mehr kostendeckend.
„Der Celler Betreuungsverein betreut etwa 160 Menschen im Celler Landkreis. Das sind weite Strecken bis nach Faßberg. Jeder Mitarbeiter muss inzwischen mehr als 50 Fälle betreuen, was schlicht in dem vorgegebenen Zeitrahmen nicht zu schaffen ist. Sozialpädagogen mit abgeschlossenem Studium wird nur pauschal ein Stundensatz von 44 Euro gezahlt, der auch für Fahrt- oder Materialkosten reichen soll“, erklärt Prier.
Neben der rechtlichen Betreuung übernehmen die Mitarbeiter auch Beratungstätigkeiten zum Beispiel zu Vorsorgevollmachten und begleiten und schulen ehrenamtliche Helfer. „Wenn die Qualität der Arbeit gewährleistet sein soll, muss sich etwas ändern. Der Lohn muss erhöht werden, die Betreuungsfälle pro Mitarbeiter müssen reduziert und auf mehrere Stellen verteilt werden“, so Prier.
In Celle gebe es neben dem SoVD-Betreuungsverein auch noch jeweils einen vom Caritasverband und von der evangelischen Kirche, erklärt Prier. In Niedersachsen bieten derzeit 58 anerkannte Betreuungsvereine ihre Dienste an und es werden über 10.000 Betreuungen von etwa 360 hauptamtlichen Vereinsbetreuern geführt.
Viele niedersächsische Betreuungsvereine haben sich nun zusammengeschlossen und wollen in einer gemeinsamen Kampagne dafür eintreten, dass das Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz umgehend geändert wird. Das Land Niedersachsen müsse dafür mit einer Bundesinitiative tätig werden.
Von Jessica Poszwa