Landkreis Celle

Sammeln im Celler Wald nur für den Eigenbedarf

Eine Mahlzeit, mehr darf an Pilzen oder Beeren nicht aus dem Wald getragen werden. So regelt das Bundesnaturschutzgesetz die Nutzung von Früchten wild lebender Pflanzen aus der Natur.

  • Von Cellesche Zeitung
  • 28. Juli 2015 | 18:00 Uhr
  • 09. Juni 2022
Was alles im Wald geerntet werden kann.
  • Von Cellesche Zeitung
  • 28. Juli 2015 | 18:00 Uhr
  • 09. Juni 2022
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Landkreis Celle.

Die Zeiten, als wahre Heerscharen in den Wald ausschwärmten, um Blaubeeren, Kronsbeeren oder Pilze zu sammeln und anschließend zu verkaufen, sind lange vorbei. Auch Telgen oder Kienäpfel, die in den Nachkriegsjahren als Heizmaterial für den Winter sehr begehrt waren, werden nicht mehr aus dem Wald getragen. Dass das so ist, hat mehrere Gründe.

"Die Ernte zur Vermarktung ist nicht zulässig", sagt Georg Deeken, Dezernent im Niedersächsischen Forstamt Unterlüß, und verweist auf das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Das untersagt in Paragraf 39, wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen. Abweichend davon regelt ein weiterer Satz, dass jeder wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen darf. In geringen Mengen bedeutet umgangssprachlich bei Früchten etwa eine Mahlzeit, bei Blumen oder Heide ein Sträußchen.

Das gewerbsmäßige Entnehmen von Pflanzen oder Früchten muss nach dem BNatSchG von der unteren Naturschutzbehörde genehmigt werden, der Flächeneigentümer muss zustimmen. Für den Bereich des Forstamts Unterlüß sind derartige Genehmigungen nach Deekens Angaben nicht erteilt bei einer Ausnahme: Eine Firma darf im Herbst Blaubeerkraut schneiden, um es für Gestecke zu nutzen. Streng genommen liegt ein gewerbsmäßiges Entnehmen von Früchten bereits vor, wenn eine Pilzsammler-Gruppe mit einem Sachkundigen unterwegs ist, der für seine Auskünfte bezahlt wird.

Sogenannte Lesescheine, die das Sammeln von Holz erlauben, gibt es bei der Landesforst seit Jahrzehnten nicht mehr. Stattdessen wird es Brennholz-Selbstwerbern mit nachzuweisenden Sachkenntnissen gestattet, auf festgelegten Flächen Holz zu Heizzwecken aufzubereiten. Bezahlt werden muss es nach Menge. In Zeiten steigender Brennstoffpreise ist Holzdiebstahl bei den Landesforsten ein Thema. "Wenn ein Waldbesucher einen Spazierstock mitnimmt, wird niemand etwas sagen", stellt Stefan Fenner, Sprecher der Landesforsten in Braunschweig klar. Wird aber von seinen Kollegen im Wald jemand mit einem Kofferraum voll Holz angetroffen, sei die Lage klar: "Das ist Diebstahl und wird zur Anzeige gebracht", sagt Fenner. Man habe auch keinen Ermessensspielraum, wenn sich Besucher im Wald besonders geschützte Arten aneigneten.

Beim Holzdiebstahl im großen Stil, bei dem lastwagenweise geschlagene Stämme aus dem Forst verschwinden, gehen nach Fenners Angaben die Zahlen zurück, seit sogenannte Tracker eingesetzt werden. Kleine Sender sind im Holz verborgen, bewegt sich das Holz auf Abwegen, lässt sich an Hand ihrer Signale die genaue Lage feststellen.

Von Joachim Gries

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