Landkreis Celle

Negative Nebenkosten irritieren Empfänger

Einfach zu verstehen ist das nicht: Auf dem Berechnungsbogen für Kosten der Unterkunft tauchen plötzlich negative Nebenkosten auf, vor den Zahlen steht ein Minuszeichen. Und ganz unten auf dem Bogen erfährt der Hartz-IV-Empfänger, dass er im März 0 Euro erhält.

  • Von Cellesche Zeitung
  • 13. Juni 2010 | 10:49 Uhr
  • 09. Juni 2022
  • Von Cellesche Zeitung
  • 13. Juni 2010 | 10:49 Uhr
  • 09. Juni 2022
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Landkreis Celle.

Hartz-IV-Empfänger Ronald Franklin (Name von der Redaktion geändert) ist aus den beiden Berechnungsbögen für März und April nicht schlau geworden. Für März erhält er kein Geld, für April werden der Städtischen Wohnungsbau GmbH (WBG) 4,52 Euro Miete überwiesen. Dabei kostet die Grundmiete monatlich 145 Euro.

„So etwas hab ich noch nie gesehen“, sagt Angela Hohmann, Vorsitzende des Sozialausschusses des Celler Kreistags und kann sich aus der Berechnung keinen Reim machen. Auch Sozialamtsleiter Ralf Schumann verweist lieber an seinen Experten.

Ingo Lumpe, Abteilungsleiter „Kosten der Unterkunft“, kann erklären, was auf den Berechnungsbögen dargestellt ist. Die SVO Energie hat Franklin für 2009 einen hohen Betrag erstattet, rund 490 Euro. Das muss der Landkreis Celle sofort bei der Berechnung berücksichtigen, so sieht es Sozialgesetzbuch II in Paragraph 22 Absatz 1 Satz 4 vor: „Guthaben mindern die Ausgaben im Folgemonat.“ Im Klartext bedeutet das für Franklin, dass er von diesem Geld seine Miete plus Nebenkosten selber an die WGB überweisen muss, im April den offenen Differenzbetrag, denn der Landkreis zahlt 4,52 Euro direkt an den Vermieter.

„Es ist ein Darstellungsproblem der Software“ sagt Lumpe zu den Beträgen mit dem Minuszeichen auf den Berechnungsbögen. Warum das so sei, müsse man die EDV-Profis in Berlin fragen. Denen sei bereits vor Monaten das Problem geschildert worden. Grundsätzlich seien die Produkte Kaltmiete und Heizkosten getrennt zu betrachten, sagt Lumpe. Doch es sei egal, wo ein Guthaben auftauche, bei der Berechnung für den Folgemonat werde es berücksichtigt.

Ulf Swiniartzki vom Bündnis Soziale Gerechtigkeit (BSG) ährt schweres Geschütz auf. Das Berechnungsprogramm lässt Manipulationen zu, lautet sein Vorwurf, bei einem zertifizierten Programm wäre das nicht möglich. Konkret geht es Swiniartzki darum, dass das Programm für Gutschriften ungeeignet ist. Die machen schließlich das Problem aus.

Swiniartzki fordert: „Es muss eine klare Trennung der Konten Miete und Heizkosten geben. Die Art und Weise, wie der Landkreis bei der Berechnung vorgehe, sei vom Betroffenen nicht zu durchschauen. Den Ärger habe der Mieter mit seinem Vermieter, wenn er es in den Monaten mit einem Guthaben auf dem Konto versäume, selber die Miete zu überweisen, die sonst vom Sozialamt kommt. „Eine rechtmäßige Leistungsgewährung muss richtig dargestellt werden“, sagt Swiniartzki. „Mit einer korrekten Dienstaufsicht wäre das nicht passiert.“

Von Joachim Gries

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