Landkreis Celle

Mit unbezahlter Ware das Leben finanziert

1625 Euro Geldstrafe muss eine 39-Jährige aus dem Landkreis Celle zahlen, weil sie unter falschen Namen Waren bestellt, aber nicht bezahlt hatte.

  • Von Cellesche Zeitung
  • 03. Nov. 2010 | 18:01 Uhr
  • 09. Juni 2022
  • Von Cellesche Zeitung
  • 03. Nov. 2010 | 18:01 Uhr
  • 09. Juni 2022
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Landkreis Celle.

Unter Verwendung von Alias-Namen hat die alleinerziehende Mutter im März und April 2009 Media-Waren im Gesamtwert von rund 1000 Euro bei einer Online-Agentur bestellt und für die Postzusteller falsche Namensschilder an der Haustür angebracht. Nach erfolgter Zustellung wurden die Schilder wieder abmontiert.

Im Prozess wegen Betruges in vier Fällen schilderte die geständige Arbeitslose ihre Absicht, die bestellten Waren zum halben Preis wieder zu verkaufen, um mit dem Erlös ihre Lebensunterhaltskosten zu decken. Die Frau hatte hierfür Zeitungsannoncen aufgegeben. An wen sie unter anderem eine Hifi-Mikro-Anlage oder ein Smart-Phone verkauft hat, wisse sie nicht mehr, so die Hartz-IV-Empfängerin gegenüber der Staatsanwältin. Die Angeklagte erklärte, dass kurz vor den Vorfällen die Beziehung mit ihrem Lebensgefährten in die Brüche gegangen sei und das Arbeitsamt nach dessen Auszug die Leistungen drastisch gekürzt habe.

Die Staatsanwältin hatte Zweifel an der Geldnot der Hausfrau, die bereits 2002 wegen ähnlicher Delikte strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Im Laufe der Verhandlung ergab sich, daß die Cellerin mit ihrer 18-jährigen Tochter schon früher gemeinschaftlich Online-Bestellungen auf deren Namen getätigt haben soll.

Rund 1625 Euro Strafe muß die schuldig Gesprochene zahlen, ihr wurde geraten, sich nicht über derartige Bestellserien eine „fortlaufende Einnahmequelle“ zu verschaffen; das könnte eine Strafverfolgung wegen „gewerbsmäßiger Tatbegehung“ nach sich ziehen, die mit Freiheitsstrafen ohne Bewährung geahndet wird.

Von Anke Prause

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