Landkreis Celle

Kommunen sind die Hände gebunden

Neben der Emsland Frischgeflügel GmbH wollen offenbar auch die Konkurrenten Wiesenhof und Stolle in Norddeutschland expandieren. Grund ist der Glaube an einen wachsenden Markt beim Geflügelfleisch. Damit dürfte die Wahrscheinlichkeit weiter steigen, dass Massentierhaltungsanlagen im Kreis Celle errichtet werden. Die Kommunen können diese kaum verhindern, selbst wenn sie wollten.

  • Von Simon Ziegler
  • 01. Dez. 2009 | 17:30 Uhr
  • 09. Juni 2022
  • Von Simon Ziegler
  • 01. Dez. 2009 | 17:30 Uhr
  • 09. Juni 2022
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Landkreis Celle.

Die Konkurrenz schaut den Expansionsplänen der Firma Rothkötter, die in Wietze einen Geflügelschlachthof errichten will, nicht tatenlos zu. Nach Medienberichten informiert der Marktführer Wiesenhof derzeit verstärkt in der Region um Hannover über die Hähnchenmast. Der Betrieb habe im Kreis Nienburg ein Grundstück für einen Schlachthof gekauft, heißt es. Laut Landwirtschaftskammer soll zudem die Firma Stolle eine Erhöhung ihrer Schlachtkapazität in Kassel angekündigt haben. Dort würden den Angaben zufolge 40 neue Vertragspartner gesucht. Dabei handelt es sich um Landwirte, die Hähnchen mästen und an den Schlachthof liefern.

Durch die Rothkötter-Pläne sei der Markt in Bewegung gekommen, sagt Celles Landvolk-Geschäftsführer Martin Albers. Auch Wiesenhof habe in der Stadt Celle bereits Landwirte informiert, so Albers. Er glaubt, dass bis zu 20 Mastställe im Kreis Celle errichtet werden könnten.

Den Kommunen sind beim Thema Massentierhaltung die Hände weitgehend gebunden. Grund: Bauern sind eine privilegierte Berufsgruppe, wenn es außerhalb von Städten und Gemeinden um die Genehmigung von Bauvorhaben geht. „Ein Landwirt darf eine Hähnchenmast errichten, wenn das Bauvorhaben im Zusammenhang mit seinem Betrieb steht“, sagt Kreisdezernent Gerald Höhl. Das sei bei der Tier- und Nahrungsmittelproduktion eindeutig der Fall. Die Kommunen können lediglich über Flächennutzungs- und Bebauungspläne Einfluss nehmen. Mit diesen Plänen, die im Grundsatz die Bebauung in einer Gemeinde regeln, können so genannte Vorrangflächen ausgewiesen werden, sagt Lachendorfs Samtgemeindebürgermeister Jörg Warncke. Das heißt konkret: Die Kommune entscheidet selbst, an welcher Stelle Mastanlagen – oder Biogasanlagen und Windräder – errichtet werden dürfen. Kritiker haben in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass damit Investoren angelockt werden könnten, weil die öffentliche Hand die mögliche Ansiedlung bereits vorbereitet hat.

Warncke sieht das anders. „Beim Thema Windkraft wurde 1996 genauso argumentiert. Wir haben die Pläne nicht geändert. Die Folge war, dass die Windräder zwei Jahre später dort gebaut wurden, wo wir sie nicht haben wollten.“ Dass jetzt auch Rothkötters Konkurrenten expandieren, spricht für Warncke eindeutig dafür, die Planung vorzunehmen. Denn eines sei klar: „Die Mastanlagen kommen sowieso. Ich will die Errichtung wenigstens steuern.“

Kreisdezernent Höhl verweist darauf, dass bei der Errichtung von Mastställen zahlreiche Auflagen zu beachten sind, unter anderem Vorschriften nach dem Emissionsschutzgesetz und dem Naturschutzgesetz. Klar geregelt ist auch, wo die Anlagen gebaut werden dürfen. Mastställe mit bis zu 40000 Hähnchen müssen einen Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung von 240 Meter einhalten. Bei 80000 Hähnchen sind es etwa 300 Meter.