MÜDEN. Es ist eine wirklich verkorkste Situation am Haußelbergweg in Müden. Zumindest auf diese Grundlinie werden sich wohl alle Parteien einigen können, egal ob auf Gemeinde oder Anliegerseite.
Das Projekt stand nie unter einem guten Stern und derzeit ist noch fraglich, ob es irgendwann ein einigermaßen glimpfliches Ende nimmt. Zunächst waren die Kosten der Straße deutlich zu niedrig angesetzt worden, dann sorgte die unterschiedliche Abschnittsbildung für Verdruss und die Tatsache, dass die Gemeinde keine Musterklage akzeptierte.
Jetzt hat sich das Verwaltungsgericht in Lüneburg mit den Fällen beschäftigt, sein Vorschlag kommt aber nicht gut an. Das Gericht sieht nämlich auch, dass die Straße als eine Einheit zu bewerten ist. Wäre das so, würde die Gemeinde darauf pochen, dass es eine Anliegerstraße ist.
Das wiederum würde bedeuten, dass die Eigentümer, die bisher an den unteren Abschnitten weniger gezahlt hatten, jetzt stärker zur Kasse gebeten werden. „Uns wäre es am liebsten, es gebe kein Urteil, dann müssten wir nicht nachveranlagen“, sagte Bürgermeister Frank Bröhl.
Das Gericht hatte diese Möglichkeit aufgezeigt. Allerdings müssten die Anlieger dann die Kosten des Verfahrens komplett tragen. „Ich fände es gut, wenn die Gemeinde uns da entgegen kommen würde. Das würde die Rücknahme der Klagen erleichtern“, sagt Anlieger Klaus Gundlach.
Die Anlieger wollen eigentlich, dass der Weg in Gänze als Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr angesehen wird. Dann müsste die Gemeinde 60 Prozent tragen. Darüber könnte es gegebenenfalls noch einmal juristische Auseinandersetzungen geben. Klaus Gundlach versteht ohnehin nicht, warum es im Vorwege eine Dreiteilung der Straße bei der Abrechung gegeben hat. „Die Gemeinde hat damit ohne Grund auf Beiträge von 180.000 Euro verzichtet“, so Gundlach.
Die CDU will diesen Gordischen Knoten jetzt durchschlagen und hat einen Antrag eingebracht, der den Beschluss einer Änderungssatzung der Straßenausbaubeitragssatzung in Bezug auf den Haußelbergweg vorschlägt. Doch der ist sehr umstritten. Im Rat gab es bereits gegen die Einbringung massive Bedenken aus der SPD/WGF-Gruppe. „Eine neue Satzung darf es nur geben, wenn etwas geheilt werden muss oder alle besser stehen“, sagte Michael Bogmaier. Er sei sich nicht sicher, ob dieser Antrag überhaupt mit der Niedersächsischen Kommunalverfassung vereinbar sei. Die Verwaltung sagte zu, bis zum nächsten Verwaltungsausschuss den Sachverhalt zu klären, allerdings war auch Bürgermeister Frank Bröhl skeptisch. „Wir werden das prüfen, aber ich sehe da wenige Chancen auf einen Erfolg.“
Die ganze Quälerei könnte eine Werbeaktion für regelmäßige Straßenausbaubeiträge sein, die die Hausbesitzer für den Erhalt der Straßen zahlen. Gundlach ist allerdings dagegen. Er sieht das Problem, dass „dann erst die Straßen von denen ausgebaut werden, die am lautesten schreien.“ Er erinnert an die Diskussionen um die Straße Am Gehäge, bei der sich die Anwohner seit Jahren dagegen wehren, dass die Straße ausgebaut wird. Der Rat hatte die Straße schon häufiger auf dem Zettel und fast wäre sie schon mal ausgebaut werden. Aus Gründen, die nicht jeder im sachlichen Bereich sieht, gab es dann doch keine Mehrheit für das Vorhaben. Gundlach vermutet, dass bei der Einführung einer Steuer die Diskussion mit umgekehrten Vorzeichen laufen würde.
Von Tore Harmening