Die Aufhebung der Schonzeit ist Teil des Managementplanes, den der Landkreis vorsorglich zur Eindämmung der Schweinepest in Kraft gesetzt hat. Durch intensive Bejagung soll die Wildschweinpopulation deutlich gesenkt werden. „Impfstoffe zum Schutz vor Infektionen mit der Afrikanischen Schweinepest stehen uns leider nicht zur Verfügung“, sagt der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Heiko Wessel.
Die Schonzeit gilt normalerweise für Keiler und Bachen vom 1. Februar bis 15. Juni. Der Elterntierschutz ist zu beachten. Leitbachen sollen geschont werden. „Wir fordern außerdem alle Jäger, aber auch Spaziergänger auf, uns Totfunde zu melden, damit sie zum einen untersucht, zum anderen auch aus der Natur entfernt werden können, um die Gefahr einer Infektion von anderen Tieren zu senken“, sagt der Amtstierarzt.
Um den Erreger nicht in Umlauf zu bringen, sollten Spaziergänger und Autofahrer es dringend vermeiden, Essensreste und hier besonders Fleischerzeugnisse, die aus dem osteuropäischen Raum stammen, irgendwo in der Natur oder auf Parkplätzen achtlos liegen zu lassen. In der Vergangenheit wurde das Virus so entlang der Fernstraßen über große Distanzen weiter verbreitet.