„Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“, so steht es im Tierschutzgesetz (TierSchG). Es verbietet auch, dass einem Tier im Training Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Oliver Fülber aus Oldau kann das uneingeschränkt unterschreiben. Er ist seit fast zehn Jahren als selbstständiger Hundetrainer tätig. 2014 musste sich Fülber trotz langer Tätigkeit um die Zulassung seiner Hundeschule bemühen.
„Wer für Dritte Hunde ausbildet oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörden“, heißt es im Paragraf 11 des TierSchG. Am 1. August 2014 trat die Regelung in Kraft. Die zuständige Behörde ist hier das Veterinäramt des Landkreises Celle. Eine Rechtsverordnung, die die Erlaubnis genau regelt, hat der Bund bisher nicht erlassen. Deshalb dienen den Behörden in Niedersachsen die Ergebnisse einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die das Land per Erlass am 5. Juni 2014 veröffentlichte, als Leitlinie.
Zwei Hundeschulen im Landkreis Celle haben bisher die Erlaubnis erhalten, 13 weitere haben sie nach Angaben des Veterinäramtes beantragt. Fülber erhielt seine Zulassung am 13. November 2014. Er konnte eine Zertifizierung der Tierärztekammer Niedersachsen vorweisen, die ihn viel Zeit und rund 700 Euro kostete.
Fülber kritisiert das Zulassungsverfahren – wie die Vertreter vieler Hundeschulen. „Dass Hundetrainer in Vereinen keine Erlaubnis benötigen, ist unlogisch“, sagt er. Dort würden auch Hunde ausgebildet. Hauptsächlich bemängelt er die unterschiedliche Handhabung der Zulassung von Landkreis zu Landkreis. Er würde wenigstens eine landesweite Regelung erwarten. „Die Hundetrainer haben keine Sicherheit“, bemängelt Fülber.
Der Erlass vom Juni lässt den Behörden den Spielraum. Sie können selber ein Fachgespräch anbieten, in dem der Trainer Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen soll. Auf das Fachgespräch kann verzichtet werden, wenn der Antragsteller eine von der Behörde anerkannte Zertifizierung als Hundetrainer vorlegt. Oder der Trainer kann anstelle oder als Ergänzung zum Fachgespräch an eine geeignete Institution verwiesen werden.
Astrid Dechert aus Eschede betreibt ebenfalls seit fast zehn Jahren ihre Hundeschule. Auch sie beantragte 2014 ihre Zulassung, reichte die Unterlagen ein, wechselt seither Briefe mit dem Veterinäramt und wartet auf Antwort. „Bisher hat es weder ein Arbeitsverbot noch Auflagen gegeben“, sagte Dechert. Sie bemängelt, dass bei der Zulassung von Hundeschulen die lange Erfahrung nicht zum Tragen kommt. Erhält Dechert keine Zulassung, wird sie über eine Klage nachdenken.
Alle Hundeschulen lebten wegen der Unklarheiten „in Angst und Schrecken“, sagt eine weitere Trainerin aus dem Celler Raum. Es könne nicht sein, dass das Veterinäramt nach jahrelanger Tätigkeit ohne Zwischenfälle ein Arbeitsverbot ausspreche.
Der Landkreis duldet zurzeit die 13 Hundeschulen, die einen Antrag gestellt haben. Bis Mitte des Jahres werde die Umsetzung der Vorgaben großzügig ausgelegt, heißt es aus dem Veterinäramt. Vielfach müssten die Hundetrainer Fortbildungen besuchen, die sich über mehrere Wochen oder Monate erstrecken und dementsprechend Zeit erfordern. Als Nachweis der Sachkunde erkennt der Landkreis Zertifizierungen der Tierärztekammern Niedersachsen oder Schleswig-Holstein, der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz oder der Industrie- und Handelskammer Potsdam an. Für die Hundetrainer ist das mit richtig viel Geld verbunden.
Von Joachim Gries