Im Celler Raum könne von einer Impfmüdigkeit nicht gesprochen werden, heißt es beim Landkreis. "Allerdings kann das Gesundheitsamt eine Aussage über die Impfbereitschaft bei Erwachsenen nicht treffen, weil es keine Informationspflicht gibt. Wir können nur Aussagen zu Kindern treffen, die an der Schuleingangsuntersuchung teilgenommen haben. Diese ist Pflicht für alle Kinder, die im neuen Schuljahr schulpflichtig werden", sagt Pressesprecher Tore Harmening.
So sei bei den Schuleingangsuntersuchungen 2017 bei 89,4 Prozent aller Kinder ein Impfausweis vorgelegt worden – ein leichter Rückgang zu 2016, als es 91,5 Prozent waren. Gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) lagen die Impfquoten bei Tetanus, Diphterie, Polio, Masern-Mumps-Röteln, Keuchhusten, Hepatitis B und Meningokokken bei mehr als 90 Prozent. Lediglich bei Windpocken und Pneumokokken lag die Durchimpfungsrate bei durchschnittlich 88 Prozent. "Der Landkreis Celle liegt damit im Vergleich zu ganz Niedersachsen im oberen Drittel bei der Durchimpfung", so Harmening.
2017 gab es nach Angaben der Behörde im Landkreis Celle keinen Fall von Masern. Allerdings wurden Keuchhustenerkrankungen bei Erwachsenen festgestellt. Es erkrankten 35 – zumeist ältere – Personen. Ein Grund dafür könnte die Aussetzung der Impfempfehlung bis 1989 sein, heißt es beim Gesundheitsamt. Die Impfkommission empfiehlt daher allen ungeimpften Personen eine einmalige Impfung mit der anstehenden Tetanus/Diphterie-Impfung. Seit 2004 wird in Deutschland zudem die Impfung gegen Windpocken empfohlen. Dem Gesundheitsamt wurden zuletzt 42 Erkrankungen an Windpocken gemeldet.
Der Gesetzgeber hat 2015/2016 das Infektionsschutzgesetz erweitert. Sofern Kinder eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen wollen, müssen die Eltern eine Bescheinigung über eine Impfberatung vorlegen. Klar ist aber auch: Eine Impfpflicht gibt es nicht.