Landkreis Celle

Gericht stoppt Schulreform

Die Stadt Celle hat gegen den Landkreis vor dem Lüneburger Verwaltungsgericht recht bekommen. Die Schulreform in der Stadt ist gestoppt. Damit ist klar gestellt, ohne die Zustimmung der Stadt Celle, gibt es dort keine Umstrukturierung. Ob das aber zu einem neuen Vorschlag führt, ist noch unklar.

  • Von Cellesche Zeitung
  • 18. Nov. 2011 | 12:29 Uhr
  • 09. Juni 2022
Der Landkreis darf den Beschluss zur Schulreform nicht umsetzen
  • Von Cellesche Zeitung
  • 18. Nov. 2011 | 12:29 Uhr
  • 09. Juni 2022
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Landkreis Celle.

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat die Schulreform für die Stadt Celle gestoppt. Es gab der Klage der Stadt recht, die auf Einhaltung des Vertrages gepocht hatte. Dieser Vertrag zwischen Stadt und Landkreis wurde geschlossen als die Trägerschaft aller Schulen auf den Landkreis übertragen wurde und sieht vor, dass das dreigliedrige Schulsystem erhalten bleibt. Das Gericht folgte der Interpretation der Stadt, dass die Einführung einer Oberschule keine Fortführung dieses Systems ist. Unberührt von der Entscheidung bleibt formal der Beschluss für die Fläche. Allerdings hatte der Gutachter einen Plan erarbeitet, der ein Gesamtkonzept vorsah. Darauf basieren die Beschlüsse und gefährden so die gesamte Reform.

Landrat Klaus Wiswe sagte in einer ersten Stellungnahme, dass er der Politik vorschlagen werde, das Urteil nicht anzufechten. Die Stadt Celle soll jetzt darum gebeten werden, die Einführung der Oberschule mitzutragen. Ein entsprechendes Schreiben werden vorbereitet.

Celles Oberbürgermeister Dirk-Ulrich Mende begrüßte den Gerichtsbeschluss. „Wir freuen uns, dass unsere Rechtsauffassung befolgt wurde. Allerdings ist das kein Tag, an dem ich sage: `Toll wir haben Recht bekommen`“, so Mende. Er hätte sich von Anfang an eine bessere Einbindung erhofft. Ein einfaches Abnicken der Beschlüsse des Kreistages, das machte Mende bereits deutlich, werde es nicht geben.

Die Richter der 4. Kammer des Verwaltungsgerichtes sahen in ihren Beschluss die Umwandlung der Haupt- und Realschulen als so gravierend an, dass sie der Stadt den einstweiligen Rechtsschutz gewährten. Mit der Einführung der Oberschule im Stadtgebiet „wird das bestehende dreigliedrige Schulsystem sukzessive abgeschafft und durch ein zweigliedriges Schulsystem ersetzt“, schreibt das Gericht in seiner Begründung. Es sei offensichtlich, dass die anstehenden baulichen und personellen Änderungen, die für die Einführung der Oberschulen erforderlich seien, nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden könnten. Hinzu komme, dass ein solches „Hin und Her“ wenig sinnvoll erscheine und den betroffenen Schülern, Lehrern und Eltern nicht zuzumuten sei.

Das Gericht hat zwar formal nur einen einstweiligen Rechtsschutz festgestellt, allerdings kommt das Urteil einer Vorentscheidung gleich. Wie ein Gerichtssprecher vor einigen Tagen bereits angemerkt hat, werde das Gericht bereits sehr umfassend die rechtlichen Gegebenheiten prüfen, so dass Sicherheit für die Akteure besteht.

Von Tore Harmening

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