Der Landkreis Celle hat per Allgemeinverfügung sofort landkreisweit die Aufstallung von sämtlichem gehaltenen Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) verfügt. Die Aufstallungsverfügung ist im Amtsblatt sowie auf der Homepage des Landkreises einsehbar. Grund sind mehrere Totfunde von Wasservögeln, die als dringende Verdachtsfälle eingestuft werden.
Mehrere Totfunde von Wasservögeln im Kreis Celle
Nachdem bereits im Februar im Landkreis Peine der Ausbruch der Geflügelpest in Wildvögeln festgestellt wurde, kam es nun zu weiteren Ausbrüchen auf dem Gebiet der Stadt Braunschweig und weiteren Verdachtsfällen sowie der Verschleppung in einen Hausgeflügelbestand im Landkreis Wolfenbüttel. Dabei ereignete sich die Einschleppung in einem Gebiet, in dem zuvor noch keine Fälle bei Wildvögeln festgestellt worden waren, was die Dynamik des Infektionsgeschehens verdeutlicht.
Geflügelpest: H5N8-Virus bei Schwänen nachgewiesen
Nunmehr wurden auf dem Gebiet der Stadt Celle zwei verendete Jungschwäne aufgefunden. Bei beiden Vögeln wurde durch das Laves das Virus der Hochpathogenen Aviären Influenza (H5N8) nachgewiesen. Dieser amtliche Ausbruchsverdacht wird derzeit durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Löffler-Institut abgeklärt. Zusätzlich befinden sich noch ein weiterer Schwan, ein Silberreiher sowie zwei Kormorane in der Untersuchung, die allesamt im Bereich der Aller aufgefunden wurden.
Geflügelhalter im Kreis Celle werden kontaktiert
Es muss daher zum jetzigen Zeitpunkt von der Möglichkeit der Einschleppung des Erregers in Hausgeflügelbestände im gesamten Landkreis ausgegangen werden. Registrierte Geflügelhalter werden zusätzlich per Anschreiben kontaktiert. Alle Geflügelhalter sind aufgerufen, die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
Hohes Risiko der Ausbreitung
Das Risiko der Ausbreitung der Geflügelpest in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbestände wird vom Friedrich-Loeffler-Institut derzeit weiterhin als hoch eingestuft. Der Vogelzug aus Regionen, in denen das Virus in der Wildvogelpopulation zirkuliert, ist in vollem Gang, die wöchentlichen Fallzahlen steigen. Das Infektionsgeschehen zeigt sich zunehmend überregional und diffus.
Tote Wasservögel dem Veterinäramt melden
Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse Niedersachsen registriert sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden. Bürger werden gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln dem Veterinäramt zu melden.