In einigen Regionen

Geflügelpest: Ab sofort Stallpflicht

Aus Sorge vor der Geflügelpest muss in Teilbereichen des Landkreises Celle Hausgeflügel ab sofort in Ställen gehalten werden. An diesen Orten gilt dies.

  • Von Oliver Gatz
  • 09. März 2021 | 10:53 Uhr
  • 09. Juni 2022
Gänse und Hühner müssen in einigen Bereichen des Landkreises ab sofort in geschlossenen Ställen gehalten werden.
  • Von Oliver Gatz
  • 09. März 2021 | 10:53 Uhr
  • 09. Juni 2022
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Celle.

Die Geflügelpest hat sich unter Wildvögeln auch in Niedersachsen ausgebreitet. Deshalb wurde mit sofortiger Wirkung für den Landkreis Celle eine Teil-Aufstallung für Hausgeflügel verfügt. Diese ist zunächst auf die Gebiete Meißendorfer Teiche, Entenfang, Aschauteiche sowie um die Aller in einem Streifen von 500 Metern zu beiden Seiten begrenzt, teilte die Kreisverwaltung mit. In diesen Bereichen sammeln sich vermehrt Zug- und Gastvögel, um zu rasten. Sie können das Geflügelpest-Virus verbreiten.

Geflügel muss in Teilbereichen des Landkreises Celle in Ställe

Den Angaben zufolge muss daher in diesen Gebieten sämtliches vom Menschen gehaltene Geflügel – etwa Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse – sowie in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten, wie zum Beispiel Greifvögel, ab sofort ausschließlich in geschlossenen Ställen oder so gehalten werden, dass Wildvögel oder Einträge nicht in das Gehege gelangen.

Geflügelhalter müssen Sicherheitsauflagen beachten

Alle Halter sind aufgerufen, die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. "Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen", erläuterte Kreissprecher Tore Harmening. Zudem dürfe kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. "Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden", fügte der Sprecher hinzu. Über das Aufstallungsgebot erhalten die betroffenen Tierhalter entsprechende Einzel-Verfügungen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse Niedersachsen registriert sein, muss dieses unverzüglich nachgeholt werden.

Geflügelpest gilt als für den Menschen ungefährlich

Bei den meisten Ausbrüchen in Norddeutschland ist HPAIV vom Subtyp H5N8 nachgewiesen worden. Die hier aufgetretene Form der Geflügelpest gilt als für den Menschen ungefährlich. Bislang waren alle im Kreis Celle gemeldeten Wildvogel-Totfunde negativ. Infos zum Ausbruchsgeschehen und Aufstallungsgeboten unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de .