„Die Bedarfszuweisungen werden den Kommunen zunächst in Aussicht gestellt, die endgültige Bewilligung hängt letztlich vom Haushaltsgebaren, von der Konsolidierungsbereitschaft des einzelnen Antragstellers und der daraus resultierenden Zielvereinbarung ab. Sofern Zielvereinbarungen aus Vorjahren vorliegen und aktuell objektiv keine weiteren haushaltsverbessernden Maßnahmen ergriffen werden können, werden die Mittel schnell und ohne eine weitere Vereinbarung an die entsprechenden Kommunen ausgezahlt“, sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann gestern in Hannover. Insgesamt 82 Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise hatten in diesem Jahr Bedarfszuweisungen beantragt, 47 erhalten Hilfe in Höhe von 40,17 Millionen Euro vom Land.
Von Joachim Gries