Der Vatertag ist traditionell für viele ein Anlass, um mit Freunden und einem Bollerwagen umherzuziehen. Daher weist der Landkreis noch einmal besonders darauf hin, dass auf diese Tradition in diesem Jahr verzichtet werden muss, wenn es sich um mehrere Personen aus verschiedenen Haushalten handelt.
Bußgeld kann bis zu 400 Euro betragen
Die Auflagen des Infektionsschutzgesetzes gelten selbstverständlich auch an diesem Tag. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind weiterhin auf zwei Personen beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte einer Person mit Angehörigen sowie mit Personen, die dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören. Eine Verletzung dieser Regelung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus kann mit einem Bußgeld von bis zu 400 Euro geahndet werden.
Auf Abstand zum Schutz vor Corona achten
Außerdem sind Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit untersagt, die das Abstandsgebot – 1,5 Meter zu solchen Personen, die nicht dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören – verletzen, untersagt. Dazu zählen zum Beispiel Gruppenbildungen, Picknicks und Grillen. Der Landkreis weist auch die Betriebe darauf hin, dass die Regelungen der Verordnung einzuhalten sind. Auch am Vatertag werden von Polizei und Landkreis verstärkt Kontrollen durchgeführt.
Polizei und Landkreis Celle kontrollieren am Vatertag
Der Landkreis weist außerdem darauf hin, dass in einzelnen Kommunen Betretungs- und Alkoholverbote für bestimmte Bereiche ausgesprochen werden. Auch diese müssen selbstverständlich beachtet werden. Die Einhaltung wird ebenfalls kontrolliert.